Tödliche Attacke auf Niklas P. Walid S. bleibt hinter Gittern

Bonn · Im Fall des am 7. Mai in Bad Godesberg getöteten Niklas P. bleibt der mutmaßliche Haupttäter in Haft. Wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender mitteilte, hat das Bonner Jugendschwurgericht am Montagnachmittag die Haftbeschwerde des Verteidigers von Walid S. verworfen und den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bejaht.

Walid S., der mit einem einzigen Schlag den Tod des 17-jährigen Niklas P. in Bad Godesberg verursacht haben soll, bleibt hinter Gittern. Das Bonner Jugendschwurgericht hat am Montagnachmittag die Haftbeschwerde von Verteidiger Martin Kretschmer verworfen und den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bestätigt. Außerdem wurde der dringende Tatverdacht auf Antrag der Staatsanwaltschaft von Totschlag auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert. Das teilten Gericht und Staatsanwaltschaft mit.

"Aufgrund des derzeitigen Stands der Ermittlungen - insbesondere im Hinblick auf gerichtsmedizinische Erkenntnisse - ist derzeit davon auszugehen, dass der erste Faustschlag des Hauptverdächtigen gegen den Kopf von Niklas begünstigt durch gesundheitliche Vorschäden zum Tode geführt hat. Bezüglich dieses Faustschlags ist nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis davon auszugehen, dass der Hauptverdächtige mit Körperverletzungsabsicht, nicht aber mit Tötungsvorsatz gehandelt hat", teilte Gerichtssprecher Bastian Sczech mit.

Die Kammer habe die Haftbeschwerde verworfen, weil "die Täterschaft des Hauptverdächtigen überwiegend wahrscheinlich" sei. Der dringende Tatverdacht stütze sich zum einen auf den Hauptbelastungszeugen, der die Tat beobachtet hat, ferner auf die Angaben weiterer Zeugen in der Tatnacht sowie auf "Blutanhaftungen und DNA-Spuren an einer Jacke, die der Beschuldigte in der Tatnacht getragen haben soll". Und weil Erkenntnisse darauf hindeuteten, dass er weitere Gewalttaten begangen habe, liege Wiederholungsgefahr vor.

Auf die Abänderung des Tatvorwurfs von Totschlag in Körperverletzung mit Todesfolge reagierten viele Bürger, vor allem in Bad Godesberg, mit Empörung und Entsetzen. Wie berichtet, hatte die Obduktion ergeben, dass der Schüler an einer Vorschädigung des Gehirns litt und deshalb ein einziger Schlag gegen seinen Kopf einen Aderriss verursacht und binnen kurzem zum Tode geführt hatte. Überdies stellte der Rechtsmediziner laut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender fest, dass es keine weiteren Verletzungen gab und somit nicht von massiver Gewalt ausgegangen werden könne. Deshalb gehe man nicht mehr davon aus, dass der Täter einen bedingten Tötungsvorsatz hatte.

"Ich bin fassungslos", sagte eine Bad Godesbergerin zu der veränderten Rechtslage. Eine Schande, meinte ein anderer. "Dadurch wird die Tat doch nicht weniger schlimm." Die Angehörigen des Opfers seien lebenslang bestraft, für den Täter hingegen sehe es immer besser aus, war eine andere Meinung. Und: "Er hat ihn geschlagen. Punkt. Soll ich daraus lernen, dass es weniger schlimm ist, einen Kranken zu treten?"

"Für die Angehörigen ist es erneut eine schwere Phase, die sie in ihrer Trauer zurückwirft", sagte Dechant Wolfgang Picken, der die Familie von Niklas P. seelsorgerisch betreut. Er könne verstehen, dass in der Öffentlichkeit Verwunderung darüber besteht, "dass sich nun ein scheinbarer Widerspruch zwischen dem aufzeigt, was ermittelt wurde und was die Obduktion ergeben hat".

Wie wichtig es für Angehörige ist, dass ein Täter verurteilt wird, weiß Alexander Poretschkin von der Opferschutzorganisation Weißer Ring. Wenn kein Täter gefunden oder ein Angeklagter freigesprochen werde, seien die - unberechtigten - Selbstvorwürfe, die Angehörige quälten, noch massiver. Die Schwere des Urteils sei sekundär. Allerdings gelte: "Je härter bestraft wird, desto schuldiger ist der Verurteilte."

Ob Walid S. schuldig ist, muss das Gericht entscheiden.

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