König-Fahad-Akademie in Bad Godesberg Was passiert nach der Schließung im Sommer?

LANNESDORF · Wie geht es im Sommer nach der Schließung der König-Fahad-Akademie in Bad Godesberg weiter? Bisher hat es keine Gespräche zwischen Bonn und Saudi-Arabien zur Nachnutzung der König-Fahad-Akademie gegeben.

Für Diskussionsstoff dürfte die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur König-Fahad-Akademie an diesem Mittwoch in der Bezirksvertretung sorgen. Die SPD hatte, wie berichtet, in einer Großen Anfrage unter anderem wissen wollen, ob es inzwischen Gespräche zwischen der Stadt Bonn und Vertretern des Königreichs Saudi-Arabien über die Zukunft des Gebäudes gegeben habe. Die Botschaft hatte im August 2016 mitgeteilt, dass der Standort zum kommenden Schuljahresende geschlossen wird.

Mitte Januar hatte der General-Anzeiger berichtet, dass bislang nur die Zukunft der Lehrer und Schüler thematisiert worden sei. Daran hat sich laut aktueller Stellungnahme der Verwaltung nichts geändert. Über eine mögliche Nachnutzung der Immobilie sei noch nicht gesprochen worden. „Ein Ortstermin zur Innenbesichtigung der Liegenschaft befindet sich im Abstimmungsprozess“, kündigte die Stadt an.

Auskunft hatten sich die Godesberger Sozialdemokraten um Fraktionsvorsitzende Hillevi Burmester auch dazu gewünscht, ob der Botschaft oder dem Königreich schon Kauf- oder Nutzungsangebote vorliegen. Das entziehe sich der Kenntnis der Stadt Bonn. Neuigkeiten gibt es hingegen dazu, was eventuelle spätere Veränderungen auf dem Gelände angeht. Die Grundstücksflächen lägen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 8315-28, der unter anderem überbaubare Grundstücksflächen festsetze. „Das bestehende Gebäude der Akademie auf der Parzelle 908 überschreitet bereits massiv die überbaubaren Flächen, sodass Erweiterungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des gültigen Planungsrechtes nicht gesehen werden“, teilte die Stadt mit.

Möglichkeiten für Neubauten bestehen nach Einschätzung der Fachleute nur auf der Nachbarparzelle im Eckbereich Drachenburg- und Mallwitzstraße. Diese sei ebenfalls im Eigentum Saudi-Arabiens. Der Bebauungsplan weise für das unbebaute Grundstück überbaubare Flächen aus, die durch Baugrenzen definiert sind.

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