Diebesgut zu besichtigen Sichergestellte Beute aus Einbrüchen in Bad Godesberg

BONN/BAD GODESBERG · Ermittlungserfolg für die Bonner Polizei: Beamte des Kriminalkommissariats haben in der vergangenen Woche bei einem 34-jährigen Bonner Diebesgut im Wert von mehreren tausend Euro sichergestellt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen. Derweil sucht die Polizei jetzt nach den rechtmäßigen Eigentümern der Gegenstände.

Fahrräder, Gitarren, Rucksäcke, Pelzmäntel, Fernseher, Gemälde, Taschen, Elektrowerkzeuge, Trolleys, Wein- und Champagnerflaschen, Mobiltelefone, und, und, und - es ist eine bunte Sammlung, welche die Polizei am Mittwochnachmittag auf der Godesberger Wache präsentierte. Und aus Bad Godesberg scheinen die Sachen auch zu stammen.

Denn dem Tatverdächtigen, bei dem die Gegenstände gefunden wurden, wird vorgeworfen, insbesondere in den Stadtteilen Rüngsdorf und Pennenfeld zahlreiche Kellereinbrüche begangen zu haben. Seit März waren bei den Bad Godesberger Ermittlern mehr als 150 entsprechende Strafanzeigen eingegangen.

"Bei einem Kellereinbruch am 8. Juni Im Meisengarten wurde ein Tatverdächtiger von einem Anwohner überrascht, konnte aber fliehen. Aufgrund eines weiteren Zeugenhinweises ergaben sich Hinweise auf einen 34-Jährigen", so ein Polizeisprecher.

Die Bonner Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den Mann einen Durchsuchungsbeschluss. Am vergangenen Freitag stießen die Ermittler in der Wohnung und dem Keller des Verdächtigen dann auf ein regelrechtes Lager von mutmaßlichem Diebesgut.

"Zum Abtransport der Gegenstände wurden ein VW Bus und vier Kombis benötigt. Mehrere Beamte sind derzeit damit beschäftigt, die sichergestellten Gegenstände bereits vorliegenden Strafanzeigen zuzuordnen", erklärte der Polizeisprecher.

Um das mutmaßliche Diebesgut den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben zu können, bietet das Kriminalkommissariat 37 den Geschädigten am morgigen Freitag zwischen 14 und 19 Uhr die Möglichkeit, sich die sichergestellten Gegenstände in der Polizeiwache Bad Godesberg, Zeppelinstraße 1, anzuschauen.

Der Personalausweis sollte mitgeführt werden. Auch Geschädigte aus Kellereinbrüchen 2014, die bislang keine Strafanzeige erstattet haben oder die noch keine Schadenaufstellung fertigen konnten, sind zu diesem Termin eingeladen.

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