Kreuzung B 9 und Drachenburgstraße Schilder in Bad Godesberg von Wildwuchs verdeckt

MEHLEM · Die Schilder an der Kreuzung B 9 und Drachenburgstraße waren lange Zeit komplett zugewuchert. Nun hat die Stadt die Wegweiser frei geschnitten.

 ... erkennt man erst, nachdem das Amt für Stadtgrün diese freigeschnitten hat.

... erkennt man erst, nachdem das Amt für Stadtgrün diese freigeschnitten hat.

Foto: Martina Sondermann

Verkehrsteilnehmern, die sich in Bad Godesberg auskennen, fallen sie nicht sofort auf: Schilder, die aufgrund von Verschmutzung, Moosbefall oder Wildwuchs nur noch schwer oder gar nicht mehr lesbar sind. So wie die Hinweisschilder an der B9, wenn man aus Rolandswerth kommend Richtung Godesberg fährt und dann links in die Drachenburgstraße abbiegen will.

Die an der Ampel aufgestellten Wegweiser nach Ließem, Lannesdorf und zum Sportpark Pennenfeld waren bis vor Kurzem so dicht mit dem um sie herum wuchernden Grün zugewachsen, dass man sie als Autofahrer auf der Linksabbiegerspur selbst bei genauem Hinsehen kaum erkennen konnte.

Auf Nachfrage des GA erklärt Markus Schmitz vom Presseamt der Stadt: „Unsere Straßenkontrolleure überprüfen alle Straßen in Bonn in regelmäßigen Abständen auf Schäden an Fahrbahn und Gehweg. Sie schauen nach fehlenden, verbogenen oder überwucherten Schildern und verstopften Gullys und informieren die zuständigen Ämter über alles, was nicht so ist, wie es sein sollte.“ Bei Grünüberwuchs kümmere sich dann das Amt für Stadtgrün um dessen Beseitigung oder fordere den Eigentümer dazu auf, wenn es sich um nicht-städtische Flächen handelt. „Auch Hinweisen aus der Bevölkerung wird selbstverständlich nachgegangen“, so der Sprecher.

Schneebedeckte Stopp-Schilder rechtfertigen Verstöße nicht

Mittlerweile sind die besagten Schilder an der B9 freigeschnitten worden. Während ihre Unkenntlichkeit bis auf eine mangelnde Orientierung keine weiteren Konsequenzen für die Verkehrsteilnehmer gehabt hat, kann es beispielsweise bei einem durch Laub verdeckten Tempo-30-Schild zum Rechtsstreit kommen. So war ein Autofahrer zu einer Geldbuße verurteilt worden, weil er in einer Tempo-30-Zone mit 40 Kilometern pro Stunde zu viel unterwegs war. Er klagte dagegen, weil das Verkehrsschild nicht zu erkennen gewesen war.

Das Amtsgericht Herford war der Ansicht, dass der Autofahrer aufgrund der örtlichen Verhältnisse wie der Bebauung und der verengten Fahrbahn hätte erkennen können, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelte. Dem widersprach das Oberlandesgericht Hamm im September 2010 und führte an, dass für Verbindlichkeit von Verkehrsschildern deren Erkennbarkeit maßgeblich sei und überdies der Sichtbarkeitsgrundsatz gelte. Da das Geschwindigkeitsschild durch Laub verdeckt gewesen sei, habe es keine Rechtswirkung entfaltet. Die Geldbuße für den Autofahrer wurde daher herabgesetzt auf einen Geschwindigkeitsverstoß wegen Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 um 20 Kilometer pro Stunde.

Rechtsexperten weisen in Fällen von Verkehrsdelikten aufgrund unkenntlicher Schilder darauf hin, dass es für ortskundige Fahrer Probleme bei einer vergleichbaren Argumentation geben könne. Das gilt gleichermaßen für schneebedeckte Vorfahrts- oder Stoppschilder, da diese für Verkehrsteilnehmer weiterhin an ihrer eindeutigen Form zu erkennen sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort