Geplante Moschee in Bad Godesberg SWB-Aufsichtsratschef: Es gibt keinen Kaufvertrag

BAD GODESBERG · Zwischen den Stadtwerken (SWB) und dem marokkanischen Kulturverein gibt es keinen Kaufvertrag über das Gelände an der Weststraße. Das stellte der SWB-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Peter Gilles am Donnerstag gegenüber dem General-Anzeiger klar.

In seinem Schreiben an einen Gewerbetreibenden, dessen Unternehmen im Godesberger Norden angesiedelt ist, sei er „fälschlicherweise davon ausgegangen, dass bereits ein Vorvertrag abgeschlossen worden sei“.

Wie berichtet, plant der marokkanische Kulturverein, an der Weststraße eine Moschee samt Kulturzentrum zu errichten. Nachdem der Verein seine Pläne modifiziert und nun 42 statt 21 Stellplätze auf dem Areal bereitstellen möchte, hält die Verwaltung die Planung für genehmigungsfähig. Bei einer Veranstaltung, zu der die Stadt neben dem Verein auch die Gewerbetreibenden eingeladen hatte, war es zu Irritationen gekommen. Aus dem Aufsichtsrat hatte es geheißen, dass es bereits einen Kaufvertrag gebe, die Unternehmensleitung hatte das bestritten. Es gebe einen Aufsichtsratbeschluss, dass an den Verein verkauft werde, sobald eine Baugenehmigung vorliege. Dies sei dem Verein schriftlich mitgeteilt worden, bekräftigten SWB-Sprecher Werner Schui und Justiziar Bernd Nottbeck am Donnerstag.

„Der Aufsichtsrat entscheidet unter wirtschaftlichen Aspekten“, begründeten sie, warum das Gremium das Angebot des Kulturvereins angenommen hat, das nach Auskunft des Käufers bei knapp über einer Million Euro liegt. Dabei könne das Argument, dass ein Unternehmer vielleicht weniger bezahlen, dafür aber stetig Gewerbesteuer abführen würde, nicht gelten. „Für die wirtschaftliche Entscheidung zählt allein der Kaufpreis“, so Nottbeck.

Doch was geschieht, wenn sich ein Käufer findet, der mehr bezahlt als der Kulturverein? Ob diesem Schadensersatz zustünde, wenn sein Projekt nicht verwirklicht würde, könne er nicht mit Bestimmtheit sagen, so Nottbeck. Die Frage aber erübrige sich, meinte Schui. „Es gab und gibt kein Angebot, das das aktuelle ausstechen würde.“ Somit gebe es zwei Optionen, dass das Geschäft nicht zustande kommt: Die Stadt erteilt keine Baugenehmigung oder der Kulturverein tritt vom Kauf zurück. Der Aufsichtsratsbeschluss sei vom damaligen OB Jürgen Nimptsch, vom interreligiösen Dialogkreis und der Integrationsbeauftragten befürwortet worden, so Gilles. Nachdem dieser gefasst worden sei, sei für ihn klar gewesen, „dass bei Vorlage einer Baugenehmigung der notarielle Kaufvertrag nur noch in der Umsetzungspflicht der Geschäftsführung der SWB liegt“. Es sei folgerichtig, dass der Verein Kenntnis über den Beschluss erhalten und im Vertrauen auf die Umsetzungspflicht eine Bauvoranfrage gestellt habe. Die Entscheidung für den Verein sei die „einzige, wirtschaftlich zielführendste Alternative“ gewesen.

Es sei irrelevant, ob es im Zuge der Umsetzung des Beschlusses einen notariellen Kaufoptionsvertrag gegeben habe, so Gilles. Nach seinem Verständnis sei durch den Aufsichtsratsbeschluss und dessen bisherige Umsetzung durch die SWB die Sachlage klar: Unabhängig vom Vorliegen eines Kaufvertrags habe der Kulturverein „sein Vorhaben in Kenntnis der positiven Beschlusslage in Angriff genommen“.

Derweil fordert die FDP ein Moratorium der Verkaufsverhandlungen, „um stadtplanerischen Überlegungen Zeit zu verschaffen“. Man erwarte von der Stadt, dass diese zuerst die Interessen der Gewerbetreibenden im Auge habe, durch die Gewerbesteuer erzielt werde.

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