Sturz einer Fünfjährigen in Bad Godesberg Polizei ermittelt wegen Unfallflucht gegen Busfahrer

Bad Godesberg · Gegen den 43-jährigen Fahrer des SWB-Busses, durch dessen Scheibe ein fünfjähriges Mädchen fiel, wird wegen Unfallflucht ermittelt. Er soll vor dem Sturz des Kindes einen Unfall gehabt haben, bei dem die Scheibe Schaden nahm.

Am Busbahnhof an der Rheinallee in Bad Godesberg soll der Fahrer mit der Scheibe gegen den Ast eines Baumes gestoßen sein.

Am Busbahnhof an der Rheinallee in Bad Godesberg soll der Fahrer mit der Scheibe gegen den Ast eines Baumes gestoßen sein.

Foto: Axel Vogel

Die Bonner Polizei ermittelt nach dem Sturz einer Fünfjährigen durch eine Seitenscheibe eines Busses wegen des Verdachts der Unfallflucht gegen den 43-jährigen Fahrer. Wie Polizeisprecher Michael Beyer auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um einen Unfall, den der Busfahrer der Stadtwerke Bonn (SWB) am vergangenen Donnerstag kurz vor dem Sturz des Mädchens auf die Straße gehabt habe. Das Kind zog sich unter anderem Schnittverletzungen zu. Es konnte nach GA-Informationen das Krankenhaus nach stationärer Behandlung inzwischen wieder verlassen.

Nach ersten Darstellungen soll der Fahrer im Bereich der Haltestelle Rheinallee bei einem Fahrmanöver mit der Scheibe, an die sich das Mädchen später gelehnt hat, gegen einen Ast gestoßen sein. Offenbar hatte die Scheibe dabei größeren Schaden genommen als angenommen. „Auch an dem Baum könnte ein Schaden entstanden sein“, sagte der Polizeisprecher. An dem Stamm seien entsprechende Lackanhaftungen und Kratzer gefunden worden. Offensichtlich ist, dass der Bus nicht nur mit einem Ast kollidiert, sondern den massiven Stamm an mehreren Stellen gestreift hat. Ob dort Schaden entstanden ist, wird laut Polizei nun ein Experte des Amtes für Stadtgrün prüfen.

Unfall soll als Bagatellschaden gemeldet worden sein

Der 43-jährige Busfahrer der Linie 615 hatte nach GA-Informationen das Touchieren des Baumes per Funk der Leitstelle der Stadtwerke angezeigt. Das bestätigte SWB-Sprecherin Veronika John am Montag erneut. „Es war uns aber lediglich ein Bagatellschaden gemeldet worden.“ Diesen sollte der Busfahrer später auch zwecks Abwicklung mit der Versicherung dokumentieren.

Die SWB-Leitstelle sah offenbar keinen Grund für Nachfragen, denn der Fahrer setzte die Fahrt fort. Auch ein Verkehrsmeister der Stadtwerke, der sich unter anderem um Unfälle mit Beteiligung von Stadtwerke-Fahrzeugen kümmert, wurde nicht entsandt. „Da gibt es keinen Automatismus“, erklärte John am Montag auf Anfrage.

Polizei hätte informiert werden müssen

Vor allem die Polizei wurde nicht informiert, was laut Beyer nicht rechtens gewesen sei. „Da kein Ansprechpartner vor Ort war, hätte sich der Fahrer, wenn er sich nicht sicher gewesen ist, ob ein Schaden an dem Baum entstanden ist, bei der Polizei melden müssen. Auch, wenn es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt haben sollte.“ Wäre die Leitstelle der Polizei über den Unfall informiert gewesen, hätten Streifenbeamten bei der Aufnahme die Weiterfahrt möglicherweise untersagt.

Und hätten damit dann auch verhindern können, dass das Mädchen an der Brunnenallee durch die zersplitterte Scheibe des fahrenden Linienbusses fiel. Wie berichtet, hatte sich die Fünfjährige, die mit Mutter und Bruder unterwegs war, dabei schwere Schnittverletzungen und eine Platzwunde am Kopf zugezogen. Auch in diesem Fall ermittelt die Polizei laut Beyer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr gegen den Busfahrer.

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