Landgericht Bonn Mit Feuer den Teufel ausgetrieben

BONN · Mit einem Feuer wollte ein 25 Jahre alter Mann nach eigenen Angaben den Teufel aus seiner Wohnung vertreiben. Seit Mittwoch geht es vor dem Landgericht um die Frage, ob der anscheinend an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Beschuldigte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Der Schwarzafrikaner soll im Zustand der Schuldunfähigkeit die versuchte schwere Brandstiftung begangen haben. Am Morgen des 29. Juni dieses Jahres waren Feuerwehr und Polizei zu einem Einsatz nach Mehlem gerufen worden. Aus der Wohnung des 25-Jährigen in einem 32-Parteienhaus drang dichter Qualm.

Ein Polizist und ein Feuerwehrmann traten die Tür ein und suchten in der vermüllten und verdreckten Wohnung nach dem Beschuldigten. Wie der Polizeibeamte vor Gericht berichtete, wurde der junge Mann auf dem Balkon angetroffen, wo er mit der Faust auf eine Wand einschlug.

Später berichtete der 25-Jährige, er habe den Teufel aus seiner Wohnung vertreiben wollen. Ein Bekannter, der ihn hasse und vernichten wolle, habe ihn verflucht. Um sich und seine Familie zu schützen, habe er in der Wohnung Familienfotos angezündet.

Danach habe er sich sehr viel besser gefühlt. Das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte hatte offenbar Schlimmeres verhindert. Neben den brennenden Fotos soll auch ein T-Shirt gekokelt haben, das auf einem Heizstrahler lag.

Durch das Feuer habe er weder sich selbst noch andere gefährden wollen, so der 25-Jährige. „Ich habe doch kein Benzin verschüttet.“ Er selbst sei sich sicher gewesen, dass nichts Schlimmes passieren werde. Seit Jahren soll der Beschuldigte Drogen, vor allem Amphetamine und Ecstasy, konsumieren.

Laut eigenen Angaben hört er Stimmen und fühlt sich manchmal, als ob zwei Personen in seinem Körper wären. In der Vergangenheit wurde er bereits mehrfach verurteilt, vor allem wegen Diebstählen und Körperverletzungen. Mehrfach hat der 25-Jährige schon im Gefängnis gesessen – und auch dort gezündelt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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