Umbaumaßnahmen Mehr Licht für die Kellerwohnung

Bad Godesberg · Nach vielen Umplanungen kann der Bauantrag für das Altbau-Sanierungsprojekt in Bad Godesberg gestellt werden. Wenn man als Bauherr ein ambitioniertes Sanierungsprojekt umsetzen will, muss man zu Umplanungen bereit sein

 Im Treppenhaus: Damit die Holztreppe bleiben darf, entsteht aus Feuerschutzgründen dort, wo die schwarze Folie liegt, eine neue Wand.

Im Treppenhaus: Damit die Holztreppe bleiben darf, entsteht aus Feuerschutzgründen dort, wo die schwarze Folie liegt, eine neue Wand.

Foto: Axel Vogel

Dazu gehört, eine Wand dort einzuziehen, wo keine stehen sollte, Fassaden umfangreich gegen Feuer zu verkleiden, Raumhöhen zu verändern, was wiederum die Neuausrichtung einer Kellertreppe bedingt. Diese Erfahrung musste Naphawan Böttcher machen, die - wie mehrfach berichtet - Anspruchsvolles mit ihrem geschichtsträchtigen Altbau an der Bonner Straße in Bad Godesberg vorhat. Nachdem das rund 200 Quadratmeter große Wohnhaus über 100 Jahre weitgehend im Originalzustand überdauert hat, will Böttcher den Altbau nun auf Zukunft trimmen: Es soll zum energieeffizienten Passivhaus werden. Den Bauantrag hat Böttcher jetzt unterschrieben, doch der Weg dorthin war hindernisreich.

Bereits bei den Vorgesprächen mit dem Bauordnungsamt der Stadt Bonn Anfang des Jahres hatte sich abgezeichnet: Es gab so viele Fragen, dass Böttcher und ihre Architektin Nicole Wolff zunächst eine Bauvoranfrage stellen mussten. Das Problem war vor allem der Brandschutz. So tat sich die Frage auf: Ist der Dämmstoff "Zellulose", den man etwa aus ökologischen Gründen und des Schallschutzes wegen verwenden will, feuergefährlich? Die Stadt sagte "Ja", Wolff "Nein". Hinzu kam: Durch die aufwendige Dämmung der Außenwand verringerte sich der ohnehin zu geringe Mindestabstand zur Nachbarbebauung weiter. Von bislang 1,65 Meter auf etwa 1,25 Meter.

Ein weiteres Problem war: Naphawan Böttcher wollte aus dem Keller, der bislang als Lagerstätte und Waschküche diente, eine Wohnung machen. "Ein solcher Umbau ist schwierig", erklärt Architektin Wolff. Denn ein Achtel der Grundfläche muss dann aus Fenstern bestehen. Der Belüftung wegen fordert der Gesetzgeber zudem eine bestimmte Raumhöhe. Hintergrund ist: Es muss dem Bewohner einer Kellerwohnung "eine visuelle Partizipation an der natürlichen und sozialen Umwelt" ermöglicht werden, zitiert die Sachgebietsleiterin des Bauordnungsamtes in ihrem Schreiben vom 27. Juni an die Familie Böttcher. Was konkret bedeutet: Dem Bewohner der Kellerwohnung muss "ein Blick unmittelbar ins Freie gewährleistet" werden, heißt es weiter in dem Schreiben.

Nachdem die Bauvoranfrage eingereicht war, es weitere Korrespondenz mit dem Bauordnungsamt sowie laut Naphawan Böttcher ein "konstruktives Gespräch" mit der Feuerwehr gab, plante Architektin Wolff für den alles entscheidenden Bauantrag nochmals um. Ergebnis: Nach Rücksprache mit der Feuerwehr darf die Außenwand doch mit Zellulose gedämmt werden, muss aber von einem neuen, nicht brennbaren Material umschlossen werden: einer speziellen Brandschutz-Gipsfaserplatte. Was den zu geringen Abstand zur Nachbarschaftsbebauung angeht, will es Naphawan Böttcher mit einem freundlichen Gespräch und einer so genannten "Nachbarschaftszustimmung" versuchen.

Weiterhin gelang es, eine Einigung mit der Feuerwehr bezüglich des Treppenhauses des Mehrparteienhauses zu erzielen. Schließlich wollte Naphawan Böttcher unbedingt die alte Holztreppe erhalten. Voraussetzung dafür war: Alle Türen zum Treppenhaus müssen 30 Minuten Feuer widerstehen, die Wände und "flankierende Bauteile" sogar 90 Minuten, erklärt Wolff. Deswegen muss im ersten Geschoss noch eine ganz neue Wand eingezogen werden.

Auch die Kellerwohnung wurde umgeplant: An entsprechend große Lichtschächte hatte Architektin Wolff zwar gedacht. Neu ist nun: Die maximal 2,30 Meter hohe Gewölbedecke wird um mindestens 20 Zentimeter höher. Das wiederum hätte aber eine Verlängerung der bestehenden Kellertreppe zur Folge gehabt, über die man in die Wohnung gelangt. Lösung des Problems: Wolff plant ein Stufenpodest ein, welches die geforderte Raumhöhe in der Untergeschosswohnung und gleichzeitig eine zulässige Treppe nach Bauordnung ermöglicht.

Nach den Umplanungen ist Bauherrin Naphawan Böttcher guten Mutes, dass ihr Bauantrag bis Ende des Jahres positiv beschieden wird. Sie nimmt die sechsmonatige Verzögerung und weitere laufende Zinsen im vierstelligen Bereich für bereits gestellte Baukredite gelassen: "So ein Projekt kann man nur machen, wenn man Erspartes hat", so sagt sie: "Und einem so ein Projekt am Herzen liegt."

Der General-Anzeiger berichtet seit Anfang des Jahres in lockerer Reihe über das Sanierungsvorhaben an der Bonner Straße in Bad Godesberg.

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