Gestaltungssatzung für Bad Godesberg "Kundenstopper" sollen aus Godesberg verschwinden

Bad Godesberg · Bad Godesberg soll schöner werden. Auf diesen Nenner lässt sich die Gestaltungs- und Werbesatzung bringen, die im Februar vom Rat beschlossen und im Frühjahr zunächst befristet für ein Jahr umgesetzt wurde.

Nun informierte das Stadtplanungsamt Hauseigentümer und Geschäftsleute über die Art der Umsetzung. Alles sei momentan noch im Fluss, sagte Wilfried van Vorst vom Stadtplanungsamt. Es gebe bereits gute Beispiele, aber auch noch ganz viele, bei denen die Satzung noch nicht greife. Der Abend sollte dazu dienen, die Anwesenden zu informieren, was künftig gewünscht ist und was nicht. Gewünscht ist etwa ein schönes Fassadenbild. Werbung darf sein, sollte aber nicht zu aufdringlich wirken und das Gebäude wieder auf „seine Füße stellen“, wie van Vorst sich ausdrückte.

Viele Häuser, vor allem aus der Gründerzeit dürften nicht durch überbordende Leuchtreklamen oder abgeklebte Schaufenster erdrückt werden. Auch Bekleidungsgeschäfte, die den Großteil ihres Sortimentes unübersichtlich vor dem Eingang platzieren, gehören nun der Vergangenheit an. Ein bis zwei Kleiderständer dürften je nach Geschäftsgröße dort stehen, mehr nicht.

Streit um Kundenstopper

Nicht gewünscht sind sogenannte Kundenstopper. Die nehmen an einigen Stellen laut Verwaltung im Stadtbild überhand. Gemeint sind Werbetafeln, die vor die Geschäftseingänge gestellt werden. Für Gregor Kowalski, Inhaber eines Lerninstituts, ist nach eigenen Angaben ein solcher Kundenstopper geschäftlich betrachtet sehr wichtig. „So gewinne ich Neukunden, und wer das allererste Mal zu mir kommt, findet mich so besser, da die Hausnummer schlecht zu sehen ist“, so Kowalski, der seine Geschäftsräume in der ersten Etage eines Hauses an der Bürgerstraße untergebracht hat. Seit 17 Jahren sei er in der Godesberger Innenstadt. Ob man ihm nun seine Geschäftsgrundlage nehmen wolle, wenn er vor dem Eingang nicht mehr werben dürfe, fragte er.

Kowalski erhielt wie viele, die an diesem Abend in die Volkshochschule zum Informationsabend gekommen waren, bereits Post vom Ordnungsdienst, der die Umsetzung überwacht. Darin teilte man ihm unmissverständlich mit, dass er „den Aufsteller von der öffentlichen Verkehrsfläche“ zu entfernen habe. Außendienstmitarbeiter würden in Kürze die Einhaltung der Satzung kontrollieren. Zwar wisse man, dass dies eine besondere Härte vor allem für diejenigen Geschäftsleute, die ihre Räume in den oberen Etagen haben, sei. „Diese Härten sind jedoch vom Satzungsgeber bewusst in Kauf genommen worden“, heißt es in dem Schreiben weiter, das Kowalski von der Stadt erhalten hat.

Ähnliche Satzung hat Bonner Innenstadt verschönert

Van Vorst und der Leiter des Stadtplanungsamtes, Michael Isselmann, versuchten, die Wogen an diesem Abend zu glätten, und versprachen, dass sich immer eine einvernehmliche Lösung finden ließe. Diese Erfahrung hätten sie in der Bonner Innenstadt gemacht, als die Satzung eingeführt wurde. Dort habe sich im Übrigen einiges am Stadtbild verbessert, wie anhand von Fotos gezeigt wurde, auch um die etwas sperrig klingende Satzung plakativer darzustellen.

Die Gastronomie trifft die Satzung in besonderem Maße. Eine einheitliche Bestuhlung, die ordentlich vor dem Lokal platziert wird, ohne Abgrenzung durch Zäune oder ähnlich sperrigem Material soll nach Bonner Vorbild nun auch für Godesberg folgen. Wie dies kontrolliert werde, wollte Klaus Krosanke von Bücher Bosch wissen. „Was ist, wenn ich die Satzung befolge, meine Geschäftsnachbarn aber nicht?“ Van Vorst und Isselmann plädierten für ein friedliches Miteinander und für das Gespräch untereinander. „Weisen Sie Ihre Nachbarn darauf hin.“

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