Ako-pro-Seminar Hauptverfahren noch nicht eröffnet

BONN · In der Finanzaffäre um das Ako-pro-Seminar, die insolvente Nachmittagseinrichtung des Aloisiuskollegs (Ako), hat das Landgericht das Hauptverfahren gegen die zwei Beschuldigten noch nicht eröffnet.

"Die Akten liegen seit Kurzem der Staatsanwaltschaft Bonn vor, die nun Gelegenheit hat, zu den Ausführungen der Verteidigung Stellung zu nehmen", sagt Richter Philipp Prietze. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 2013 Anklage gegen den langjährigen Ako-pro-Leiter sowie gegen einen für das Ako zuständigen Ex-Jugendpfleger der Stadt wegen des Verdachtes des Betruges in besonders schwerem Fall sowie des Betruges durch Unterlassen erhoben.

Es geht um unrechtmäßig erworbene, mindestens 165.000 Euro Fördermittel, für eine auf dem Ako-Gelände nie betriebene Offene Tür-Einrichtung, die zwischen 2006 und 2010 geflossen sein sollen. Die Stadt überprüft auch noch die Zahlungen vor 2006. Das Ako trennte sich Ende 2010 vom Ako-pro-Leiter wegen diverser Missbrauchsanzeigen.

Diese Ermittlungen wurden inzwischen aus Verjährungsgründen eingestellt. "Bei Tatbegehung durch Unterlassen kann die Strafe gemildert werden", ergänzt Prietze mit Blick auf den zweiten Angeklagten, der von 1991 bis 2012 städtischer Jugendpfleger in Bad Godesberg war. Erscheine ein im Ausland lebender Angeklagter nicht zum Sitzungstermin, dann stelle das Gericht das Verfahren vorläufig ein, um einen Haftbefehl zu erlassen, so Prietze. Denn: Der Hauptbeschuldigte soll sich in Ägypten aufhalten. "Besteht mit dem Land ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen, kann gegebenenfalls dort eine Festnahme und Auslieferung erfolgen."

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