Karnevalsveranstaltung in Bad Godesberger Stadthalle Besucher der "Nacht der Piraten" ärgern sich über Preise

Bad Godesberg · Besucher einer Karnevalsveranstaltung in der Bad Godesberger Stadthalle ärgern sich über eine rechtswidrige Toilettengebühr. Die Stadt gibt den Besuchern recht.

 In der Stadthalle: Die Toilettennutzung kostet 50 Cent.

In der Stadthalle: Die Toilettennutzung kostet 50 Cent.

Foto: Horst Leiser

15 Euro hat der Eintritt gekostet, jedes Getränk dann noch mal mindestens drei Euro – und an der Toilette wurde auch noch kassiert. Darüber ärgerte sich Horst Leiser beim Besuch der „Nacht der Piraten“ in der Bad Godesberger Stadthalle. „Ich finde das sehr dreist“, meinte der Besucher der Karnevalsparty und hat sich nun an die Stadt gewandt.

Für Leiser ist klar, dass es rechtswidrig sei, 50 Cent für die Benutzung der Toiletten samt Handtücher und Seife zu verlangen. Ein Schild wies im Keller der Halle deutlich darauf hin. Den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ärgert, dass die Verwaltung mit zweierlei Maß messe: „Regelmäßig kontrolliert die Stadt Bonn die Einhaltung der Mülltrennung, ist aber nicht gesetzestreu, wenn man illegal Gelder schröpfen kann.“ Schon im vergangenen Jahr hatte er sich über WC-Gebühren bei Veranstaltungen im Brückenforum Beueler geärgert.

Wie berichtet, gab es da sogar eine „Pipi-Flatrate“: Für zwei Euro kam ein Stempel auf die Hand, der es den Gästen ermöglichte, so oft das stille Örtchen zu benutzen, wie sie mussten. Die Stadt schritt ein, das Brückenforum lenkte ein, in diesem Jahr durfte jeder freiwillig ein paar Münzen auf den Teller legen.

Stadthallenpächter Weiermann erklärt Toilettengebühr

Bei der Godesberger Party „haben wir Geld genommen, weil wir das Personal bezahlen müssen, das die Toilette reinigt“, sagte Stadthallenpächter Thomas Weiermann auf GA-Anfrage. „Das ist in jedem Saal so üblich, privat und öffentlich.“ Im Souterrain hätten sich zwei Leute um die Sauberkeit gekümmert. Das Entgelt für Gäste falle bei den Veranstaltungen weg, wo der Veranstalter die Kosten übernehme. Weiermann sieht da kein rechtliches Problem, zumal er alternativ auch die kostenlose Toilette des Restaurants anbiete.

Er sehe keine Notwendigkeit, die Regelung zu ändern. „Wir werden sie auch nicht ändern.“ Die Bürgerdienste, die für die Umsetzung des Gaststättengesetzes zuständig sind, teilten am Mittwoch mit, dass sie von der vom Pächter verlangten Toilettengebühr in der Halle nichts gewusst hätten. „Eine solche zwingende Entgeltzahlung ist gesetzlich unzulässig“, so Isabel Klotz vom Presseamt. „Der Gastronom darf von seinen Gästen nichts für die Toilettenbenutzung verlangen.“ Ausnahme seien die Leute, die nur fürs WC in die Gaststätte kommen. „Eine Entgeltzahlung, die erkennbar auf Freiwilligkeit beruht, wäre dahingegen auch gegenüber den Gästen rechtmäßig.“

Weiermann werde jetzt schriftlich auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen. „Sollte es dort Folgefälle geben, so würde ihm die Praxis durch Ordnungsverfügung untersagt werden. Parallel würde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden“, sagte Klotz.

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