Auto seit zwei Jahren unbewegt Anwohner ärgern sich über Dauerparker in Rüngsdorf

Rüngsdorf · Ein geparktes Fahrzeug an der Andreasstraße in Rüngsdorf wurde rund zwei Jahre nicht bewegt. Das regt die Anwohner auf, die ohnehin in dieser Gegend schwer einen Parkplatz finden.

 Abgestellt: Seit etwa zwei Jahren steht dieses Auto schon an der Andreasstraße in Rüngsdorf.

Abgestellt: Seit etwa zwei Jahren steht dieses Auto schon an der Andreasstraße in Rüngsdorf.

Foto: Katharina Kemper

Auf den ersten Blick scheint der Wagen unauffällig: Nicht besonders schmutzig, grüne Umweltplakette und Autoreifen auf der Rückbank und im Kofferraum, als sei der Halter gerade zurück von einem Reifenwechsel. Doch Erde und Blätter unter dem Auto, das Gras am Bordstein und die platten Reifen lassen erahnen, dass das Fahrzeug hier schon länger parkt. Es ist ein Ärgernis für Anlieger, die auf der ohnehin schon vollen Andreasstraße selbst nur schwer einen Parkplatz finden.

Laut Anwohnern ist der Pkw seit rund zwei Jahren nicht bewegt worden. Seit vergangenem Februar ist der Tüv abgelaufen. Offenbar kümmert sich trotzdem noch jemand um das Auto, denn Hinweiszettel und Laub verschwinden von der Windschutzscheibe.

Wie die Stadt Bonn, die für den ruhenden Verkehr zuständig ist, in einem solchen Fall vorgeht und wie das öffentliche Parken gesetzlich geregelt ist, erklärte der Leiter des Stadtordnungsdienstes, Carsten Sperling: „Ein zugelassener Pkw kann zeitlich unbegrenzt auf einem regulären Parkplatz abgestellt werden, ohne bewegt zu werden, auch wenn die Hauptuntersuchung (Tüv) überfällig ist.“ Allerdings müsse der Fahrzeughalter für die fehlende Hauptuntersuchung mit einem Bußgeld rechnen: Für zwei bis vier Monate Zeitüberschreitung seien 15 Euro fällig, für vier bis acht Monate 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten seien 60 Euro Bußgeld zu zahlen, und es gebe einen Punkt für das Fahreignungsregister in Flensburg.

Obwohl das zeitlich unbegrenzte Parken möglich sei, sollten Fahrzeughalter ihr Auto nicht dauerhaft unbeaufsichtigt lassen, so Stefanie Zießnitz vom städtischen Presseamt. Durch Umzüge oder Bauarbeiten könne sich die Parksituation so verändern, dass das Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden muss, sofern es nicht umgeparkt wird.

Laut Zießnitz wird die Zulassungsstelle der Angelegenheit jetzt nachgehen und ein Verfahren zur Zwangsstilllegung in die Wege leiten. Darauf folge ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit den zu zahlenden Bußgeldern. Eine Zwangsstilllegung bewirkt, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf, die Kennzeichen werden entsiegelt.

Warum der Halter sein Fahrzeug zwei Jahre nicht bewegt hat, werden die Nachbarn wohl nicht erfahren. Sie kennen den Besitzer des Wagens nicht.

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