Kontrollen in Bonner Shisha-Bars Zoll beschlagnahmt 300 Kilo Tabak bei Razzien in Bonn

Bonn · Das Hauptzollamt Köln hat am Mittwochabend mehrere Shisha-Bars in Bonn kontrolliert. Am Freitag wurden dann die Ergebnisse bekanntgegeben: Beschlagnahmt wurden knapp 300 Kilogramm unversteuerter Tabak.

In den vergangenen Tagen kontrollierten die Beamten des Hauptzollamts Köln insgesamt 15 Shisha-Bars im Bonner Stadtgebiet. Dabei beschlagnahmten die Beamten 300 Kilogramm an unversteuerten Wasserpfeifentabak, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Ziel der Kontrollen war es neben dem Auffinden von unversteuertem Tabak, auch die Finanzen der Bars unter die Lupe zu nehmen. Außerdem gingen Mitarbeiter gegen mögliche Verstöße gegen Schwarzarbeit oder das Mindestlohngesetz vor, erklärte Zoll-Sprecher Jens Ahland gegenüber dem GA.

In einer Bar stellten die Zöllner allein 65 Kilogramm unversteuerten Tabak sicher. Gegen die Verantwortlichen leiteten die Beamten noch vor Ort Ermittlungen ein. „Diese Barbetreiber werden demnächst Anhörungsschreiben der Straf- und Bußgeldstelle erhalten und der Wasserpfeifentabak wird nach Abschluss des Verfahrens verbrannt“, sagte Ahland. Beim Thema unversteuerter Tabak seien Shisha-Bars schon länger im Fokus der Zollbehörde

Komplizierter sei das Verfahren bei möglicher Schwarzarbeit und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Hier könne eine Kontrolle wie die vom Mittwochabend zunächst nur Indizien bringen, die dann gegebenenfalls weitere Ermittlungen und Durchsuchungen der Unternehmen mit sich brächten.

Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften bei der Aktion 38 Mitarbeiter. In fünf Fällen bestehe der Verdacht, dass Mitarbeiter nicht oder falsch sozialversichert waren. Ebenso verdächtigen die Beamten fünf Mitarbeiter in den jeweiligen Bars, Sozialleistungen zu missbrauchen. In einem Fall wurde ein ausländischer Mitarbeiter ohne Erlaubnis beschäftigt. "In einer Bar war schon vor Ort klar, dass kein Mindestlohn gezahlt wird.“, so Ahland.

Die Kontrollen wurden unterstützt vom Bonner Ordnungsamt. Die Mitarbeiter kontrollierten Gasmelder und mögliche Verstöße gegen Brandschutzauflagen. Sollte der Grenzwert von 60 ppm CO in der Luft überschritten sein, können die Bars kurzfristig evakuiert werden. Bei den zweitägigen Kontrollen stellte das Ordnungsamt fest, dass lediglich in zwei der 15 Bars eine ausreichende Anzahl funktionsfähiger Kohlenmonoxid-Meldervorhanden war. Das Ordnungsamt legte gegenüber den betroffenen Gastwirten Zwangsgelder in vierstelliger Höhe fest.

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