Wirte am Internet-Pranger Zehn Bonner Lokale auf Hygiene-Mängelliste

Bonn · Das Essen in dem beliebten Lokal sieht lecker aus und schmeckt auch so. Umso erstaunter ist der Gast, wenn er sein Lieblingslokal auf einer Internetseite des NRW-Landesamtes für Verbraucherschutz entdeckt - wegen Verstoßes gegen Hygienevorschriften.

 Zehn Bonner Lokale stehen auf der Hygiene-Mängelliste.

Zehn Bonner Lokale stehen auf der Hygiene-Mängelliste.

Foto: dpa (Symbolbild)

Zehn Bonner Gastronomiebetriebe hat die Stadt Bonn nach Kontrollen seit September 2012 bei dem Landesamt aktuell an den Pranger gestellt und gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet. Doch ist dieses Anprangern auf www.lebensmitteltransparenz-nrw.de auch rechtens?

Eine Frage, die sich vor allem stellt, wenn selbst Betriebe, die die beanstandeten Mängel bereits beseitigt haben, noch aufgelistet sind. Das Verwaltungsgericht Aachen hat erst am 4. Februar in einem Fall aus seinem Gerichtsbezirk dem Eilantrag eines Bäckereibetriebes stattgegeben und den entsprechenden Internetpranger untersagt mit der Begründung: Eine Veröffentlichung greife schwerwiegend in die Grundrechte des Betriebes ein, und ob das rechtmäßig sei, müsse erst in einem Hauptverfahren geklärt werden.

In der Rechtsprechung bestünden erhebliche Bedenken, so die Aachener Richter, ob eine solche Information der Öffentlichkeit nach Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar sei. Überdies könne die Kommune ja auch ordnungsrechtlich vorgehen, wenn Gefahren für die Verbraucher bestünden.

Die Bäckerei im Raum Aachen hatte geltend gemacht, dass alle Mängel bereits beseitigt seien und eine entsprechende Veröffentlichung ihre Existenz vernichte. Auch fünf der beanstandeten zehn Bonner Betriebe haben der Internetseite zufolge ihre Mängel ganz behoben - und stehen trotzdem noch auf der Liste. Die Daten werden erst nach einem Jahr gelöscht.

Was sich hinter dem "Verstoß gegen Vorschriften zum Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen/Zuständen hergestellten/behandelten Lebensmitteln" konkret verbirgt, geht aus der Liste im Übrigen nicht hervor.

Allerdings meldet die Stadt Bonn dem Landesamt nur solche Verstöße, die mit Bußgeldern ab 350 Euro geahndet werden. "Und die sind schon gravierender", erklärt Isabel Klotz vom städtischen Presseamt. Dass von den 26 genannten Betrieben aus ganz NRW zehn in Bonn angesiedelt sind, liegt ihren Angaben zufolge nicht daran, dass es in Bonns Lokalen unhygienischer zugeht als anderswo. Vielmehr melde Bonn die entsprechenden Betriebe offenbar eifriger als andere Kommunen.

Insgesamt stellten die Lebensmittelkontrolleure dem Presseamt zufolge im Jahr 2012 in 88 Bonner Gastronomiebetrieben Mängel fest, die zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. In 63 Fällen seien Bußgeldbescheide erlassen worden, in 24 Fällen liefen die Verfahren noch, in einem Fall sei das Verfahren eingestellt worden.

Je nach Schwere des Verstoßes oder Wiederholungsfall lagen die Bußgelder zwischen 75 und 1500 Euro. In 14 Fällen, so Klotz, wurden Betriebe ganz geschlossen. So rechtfertige zum Beispiel Ungezieferbefall eine Schließung. In vier Lokalen wurden Verkaufsbeschränkungen ausgesprochen. Bei harmlosen Verstöße wie einem fehlenden Fliegengitter, einem nicht ordnungsgemäßen Handwaschbecken oder einer lückenhaften Dokumentation der Eigenkontrolle könne auch von Bußgeldern abgesehen werden, wenn der Betrieb noch nie aufgefallen sei oder den Mangel schnell behebe.

Rechtliche Schritte gegen den Internet-Pranger haben Bonner Gastronomen offenbar noch nicht unternommen. Wie der Sprecher des für Bonn zuständigen Kölner Verwaltungsgerichts, Raimund Schommertz, auf Anfrage mitteilte, ist dort kein Fall bekannt.

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