GA-Forum "Richtig erben und vererben" Vier Bonner Notare informieren im Bonner Volksbank-Haus

BONN · Erben kommt nach dem Sterben - so lautet ein Sprichwort. Doch erstens gilt diese Weisheit gar nicht uneingeschränkt, weil man bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen kann, zweitens sollte sich jeder auch schon zu Lebzeiten über die Versorgung der Angehörigen nach seinem Tod Gedanken machen. Welche Fragen es rund ums Thema "Richtig erben und vererben" zu beachten gilt, dazu veranstaltet die Rheinischen Notarkammer mit Unterstützung des General-Anzeigers am Montag, 10. November, um 18:30 Uhr ein Erbrechtsforum in der Zentrale der Volksbank Bonn Rhein-Sieg.

Ein Testament regelt den Erbfall. Doch es gibt viele Fallstricke, die man als Verfasser kennen sollte.

Ein Testament regelt den Erbfall. Doch es gibt viele Fallstricke, die man als Verfasser kennen sollte.

Foto: dpa

Vier Notare geben an diesem Abend einen Überblick darüber, wie man seinen Nachlass so regelt, dass am Ende alle zufrieden sind bis auf einen - nämlich das Finanzamt. Auf dem Forum haben die Besucher auch Gelegenheit, Fragen zu stellen und Kontakte zu den Experten zu knüpfen.

Peter Bauman ist Notar in Bonn und Vertrauensnotar der Notare im Landgerichtsbezirk Bonn. Michael Uerlings ist Notar in Bonn und Vorstandsmitglied der Rheinischen Notarkammer und auch deren Pressesprecher. Dirk Solveen ist Notar in Bonn und ebenfalls Pressesprecher Rheinischen Notarkammer. Thekla Schleifenbaum ist Notarin in Bonn.

Allgemein bekannt ist, dass man in einem Testament bestimmen kann, wer welche Hinterlassenschaft später einmal erben soll. Allerdings kann nicht völlig frei verfügt werden, sondern es sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Den undankbaren Sohn zu enterben, ist nicht so einfach, wenn nicht gar unmöglich.

Am Anfang stellt sich schon die Frage, wann ein Testament überhaupt gültig ist. Oft ist ein Testament gut gemeint, doch weil die Formulierungen missverständlich sind oder die Inhalte überholt, kommt es zwischen den Erben zum Hauen und Stechen. Nach den gerichtlichen Auseinandersetzungen bleibt vom Erbe selbst häufig kaum noch etwas übrig.

Für die Zeit nach dem Tod sorgen nur wenige vor. Ein Testament oder ein Erbvertrag vom Notar sichern den Nachlass, schaffen Klarheit und ersparen Angehörigen Ärger und viele Wege. Nur jeder vierte bringt seinen letzten Willen in Form eines Testaments zu Papier.

Viele dieser Testamente sind falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und häufig sogar unwirksam. Bittere Folge: Streit in der Familie, der nicht selten vor Gericht ausgetragen werden muss. Dem kann man durch ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag vorbeugen.

Infos

Erbrechtsforum "Erben und Vererben" am Montag, 10. November 2014, 18:30 Uhr, im Forum des Volksbank-Hauses der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG, Heinemannstraße 15, 53175 Bonn. Einlass ab 18 Uhr. Eintritt frei. Telefonische Anmeldung erforderlich unter der Nummer 01379/886915. (50 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Mobilfunkpreise).

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