Prozess um Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof Verdacht: Versteckte Marco G. eine Waffe in seiner Zelle?

Bonn/Düsseldorf · Der Hauptangeklagte im Prozess um den gescheiterten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof, Marco G., sollte möglicherweise von Komplizen aus der Untersuchungshaft befreit werden. Wie der General-Anzeiger erfuhr, ermittelt die Staatsanwaltschaft nach entsprechenden Hinweisen gegen Unbekannt.

Scharfschützen auf dem Dach und statt der bisherigen Polizeilimousinen nun Hubschrauber, die den Hauptangeklagten aus der Haft an jedem Prozesstag in den Gerichtssaal im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf bringen. Die für jedermann sichtlich verschärften Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess um den fehlgeschlagenen Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof haben offenbar einen Grund.

Wie jetzt bekannt wurde, sollte der 28-jährige Marco G. möglicherweise aus der Untersuchungshaft befreit werden. Von wem, ist unklar. Nach entsprechenden Hinweisen ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jedoch offenbar wegen des Verdachts der versuchten Gefangenenbefreiung gegen Unbekannt.

Nach Informationen des General-Anzeigers stehen in diesem Zusammenhang auch die veränderten Haftbedingungen, die für den Salafisten aus Tannenbusch seit kurzem gelten. So wurde er aus der JVA Wuppertal in ein anderes Gefängnis verlegt. Zuvor hatten Ermittler seine Zelle untersucht und dabei eine Reihe persönlicher Gegenstände sichergestellt. Aus seinem persönlichen Umfeld verlautete gegenüber einem Prozessbeobachter, unter anderem sei bei G. eine selbstgebaute Waffe gefunden worden. Eine Bestätigung seitens der Justizbehörden gibt es dafür ebenso wenig wie für die Ermittlungen überhaupt.

Es gab konkrete Pläne einer Befreiungsaktion

Während die offiziellen Stellen also lieber schweigen, ist aus Sicherheitskreisen hinter vorgehaltener Hand zu hören, dass die Pläne für eine Befreiungsaktion konkret gewesen seien. Konkreter jedenfalls als bloße Gedankenspiele zu Wegen in die Freiheit, wie sie hinter Gittern naturgemäß verbreitet sind.

Eine vergleichsweise offene Kommunikation wurde hingegen jetzt im Gerichtssaal gepflegt: Es begann damit, dass die Verteidigung von Marco G. im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Montag eine vorläufige Unterbrechung des Verfahrens beantragte. Begründung: Das Bundeskriminalamt habe sämtliche persönlichen Dinge des Angeklagten beschlagnahmt und seitdem nicht wieder herausgegeben.

Nach Informationen des General-Anzeigers gehörte auch das verplombte Laptop dazu, das dem Angeklagten ausschließlich dazu dienen soll, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und dessen Beschränkung auf diese Funktion jetzt offenbar noch einmal kontrolliert wurde.

Drei weitere Männer sind angeklagt

In einer kurzen Sitzungsunterbrechung musste sich der Vorsitzende des fünften Strafsenats zunächst ins Bild setzen lassen, um sodann die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu erwähnen - auch er selbst präsentierte sich dabei von dieser Nachricht sichtlich überrascht.

Schon zu Beginn des Verfahrens hatte Marco G. gegenüber einem Besucher laut über die vermeintlich nach islamischem Recht bestehende Pflicht zur Befreiung von Glaubensbrüdern nachgedacht. Dass dies in Gegenwart von Personal des Bundeskriminalamts geschah, blieb nicht folgenlos: Gegen den damaligen Gast wurde ein Besuchsverbot verhängt. Ein für Dienstag anberaumter Verhandlungstermin wurde aufgehoben, am kommenden Montag soll der Prozess dann fortgesetzt werden.

Mit dem vor Jahren zum Islam konvertierten Marco G. sitzen noch drei weitere Männer auf der Anklagebank. Sie sollen mit G. im März 2013 ein Attentat auf den Pro-NRW-Politiker Markus Beisicht geplant haben.

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