Straßengang "Black Jackets" Tippgeber muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

BAD GODESBERG · Sein Insiderwissen über die Geldflüsse von Bad Godesberger Geschäftsleuten hat ein 37-Jähriger ausgenutzt, um Mitgliedern der Straßengang "Black Jackets" gezielt Tipps für zwei lohnende Überfälle zu geben. Vom Schöffengericht wurde der Angeklagte daher am Donnerstag wegen Anstiftung zum Raub in zwei Fällen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Zusammen mit einer sechsmonatigen Vorstrafe, die in das Urteil einbezogen werden musste, kam eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren heraus.

Laut Urteil bewegte sich der reichlich vorbestrafte Kfz-Mechaniker im "Dunstkreis" der Straßengang, deren Mitglieder sich demnächst vor dem Landgericht verantworten müssen. Ein mutmaßlicher Hauptakteur der Black Jackets soll ihn immer wieder gefragt haben, wo denn Geld zu holen sei. Obwohl er wusste, "dass es um Raub geht und die nicht zimperlich vorgehen", so der Vorsitzende Richter Dirk Hackler, gab der 37-Jährige den Tipp, dass bei einem Taxiunternehmer etwas zu holen sein könnte.

Der Angeklagte arbeitete früher selbst in dem Taxiunternehmen und wusste, dass der Besitzer manchmal mit größeren Mengen Bargeld unterwegs ist. Daraufhin hatten drei Räuber den Mann am frühen Abend des 16. Juni 2012 vor dessen Wohnung abgepasst und zusammengeschlagen. Mit 15 000 Euro waren die Täter geflüchtet.

Von der Beute hatte der Tippgeber laut Urteil mindestens 5000 Euro abbekommen - und sich davon einen Fernseher sowie einen Herd gekauft und Mietkaution gezahlt. Kurz darauf gab er seinem Bekannten den Hinweis, dass ein Autohändler aus Libyen in Bonn sei, der Bargeld dabei habe.

Daraufhin war der Geschäftsmann in der Nacht auf den 7. September 2012 in einer Wohnung in Bad Godesberg überfallen, ausgeraubt und im Beisein seiner Frau und mehrerer kleiner Kinder niedergeschlagen worden. Erbeutet hatten die Täter dabei 8000 Euro. Davon bekam der Anstifter allerdings laut Urteil nichts ab.

Strafmildernd wurde dem Kfz-Mechaniker bei dem Strafmaß zugute gehalten, dass er bereits im Laufe der Ermittlungen ein Geständnis abgelegt und zudem Aufklärungshilfe in einem weiteren schweren Raubüberfall, der den Bandenmitgliedern zur Last gelegt wird, geleistet hatte.

Nachdem er zunächst in Untersuchungshaft gesessen hatte, war er zwischenzeitlich gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Nun besteht für ihn die Möglichkeit, in den sogenannten offenen Vollzug zu kommen.

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