Landgericht Bonn Stieftochter jahrelang missbraucht - Fünf Jahre Haft

Bonn · Vier Jahre lang hat ein 38-Jähriger aus Eitorf seine Stieftochter immer wieder sexuell missbraucht - beim ersten Übergriff war das gehörlose Kind elf Jahre alt.

Der Arbeitslose wurde jetzt vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Zudem wurde die dauerhafte Unterbringung des schwerhörigen Mannes, dem ein Intelligenzquotient von etwa 50 bescheinigt wurde und der laut dem psychiatrischen Gutachten als schwachsinnig einzustufen ist, in der Forensik angeordnet.

Der Grund: In den Augen der Richter ist der teilgeständige Sexualstraftäter eine Gefahr für die Allgemeinheit, von dem weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.

Ab dem Sommer 2007 wurde das Opfer vom Stiefvater missbraucht. Damals war das Mädchen erst wenige Wochen in Deutschland: Die Mutter des Kindes hatte den Angeklagten 2004 in Russland geheiratet und war dann zu ihm gezogen. 2007 wurde die Tochter nachgeholt. In der Folgezeit kam es zu einer Vielzahl von Missbrauchstaten.

Der Angeklagte verging sich nicht nur im Keller seines Elternhauses, sondern etwa auch im Auto und auf Bahnhofstoiletten an dem Mädchen. Beendet wurden die sexuellen Übergriffe erst im September 2011 - durch das Opfer selbst: Die Jugendliche ging zur Polizei und berichtete von gewalttätigen Übergriffen durch den Stiefvater. Sie wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und in einem Heim untergebracht.

Dort vertraute sie sich einer Betreuerin an, schilderte die Missbrauchstaten. Das Gericht ging von einer verminderten, aber nicht von einer aufgehobenen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus: Der 38-Jährige habe zwar gewusst, dass er etwas Verbotenes mache. Er habe seinen Sexualtrieb jedoch nicht beherrschen können. Nachdem der psychiatrische Gutachter den Angeklagten untersucht hatte, wurde dieser im Mai 2013 in Untersuchungshaft genommen.

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