Ermittlungen gegen Marco G. Stichwerkzeug und Rasierklingen bei Bonner Bombenleger gefunden

Düsseldorf/Bonn · Sollte der mutmaßliche Bonner Bombenleger Marco G. tatsächlich befreit werden? NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bestätigten am Mittwoch Informationen des General-Anzeigers, nach denen derzeit Ermittlungen wegen versuchter Befreiung des mutmaßlichen islamistischen Terroristen Marco G. laufen.

Die Pläne zur Flucht oder zur Befreiung des in Bonn beheimateten 28-Jährigen aus dem Gefängnis in Wuppertal waren aber offenbar noch nicht besonders konkret. Kutschaty sagte am Mittwoch: "Dass sich eine Gefahr der Gefangenenbefreiung schon konkretisiert hat, solche Erkenntnisse habe ich bislang nicht."

Bei einer der regelmäßigen Durchsuchungen der Zelle von Marco G. waren fünf Einweg-Rasierköpfe mit Klingen gefunden worden, deren Stiele abgebrochen waren. Darüber hinaus entdeckten die Vollzugsbeamten einen mit Verbandsmaterial umwickelten Kugelschreiber, dessen Mine umgedreht war, möglicherweise ein Stichwerkzeug.

"Diese Gegenstände sind als solche nicht gefährlich", sagte Kutschaty vor Journalisten, "aber in entsprechender Nutzung und Art" für den Versuch einer Flucht oder einer Gefangenenbefreiung womöglich geeignet. Nun werde überprüft, was der Untersuchungsgefangene mit den Gegenständen bezwecken wollte, wie er in deren Besitz gekommen ist und ob daran andere beteiligt waren, so Kutschaty im Rechtsausschuss des Landtages. Untersucht werde auch, ob Marco G. das Laptop, das ihm nur dazu dienen soll, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, anderweitig genutzt hat.

Gegen ihn und drei weitere Angeklagte wird seit über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die Vorwürfe: Marco G. soll im Dezember 2012 eine Rohrbombe im Bonner Hauptbahnhof deponiert und mit weiteren Salafisten ein Attentat gegen einen rechtsradikalen Politiker von Pro NRW geplant haben.

Die Sicherungsvorkehrungen seien mit dem Gericht, dem Generalbundesanwalt und der Polizei "nochmal überprüft und abgestimmt worden", sagte Kutschaty. Für Marco G., der inzwischen in die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verlegt wurde, bedeutet das nach Angaben aus dem Umfeld des Gefangenen, er müsse ständig Hand- und Fußfesseln tragen, auch zum Duschen, und dürfe keinen Besuch mehr bekommen. Bisher war es ihm erlaubt, Mutter und Ehefrau zu empfangen. Das sei nun nicht mehr möglich. "Er befindet sich in Isolationshaft", hieß es.

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