Stadt will Neubau am Hauptbahnhof genehmigen

Potenzieller Investor hält an seinem Plan, die Südüberbauung abzureißen, fest - Finanzierung sei "fast in trockenen Tüchern"

Vor der Genehmigung:  Werner Wingenfeld.

Vor der Genehmigung: Werner Wingenfeld.

Foto: Volker Lannert

Bonn. (ly) Jetzt muss der potenzielle Investor German Development Group (GDG), der die Südüberbauung abreißen und dort einen Neubau errichten will, Farbe bekennen.

Stadtbaurat Werner Wingenfeld sagte am Mittwoch, die Stadt sei bereit, die Bauvoranfrage der GDG nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (siehe Info-Kasten) zu genehmigen. Diese Genehmigung sei notwendig, um die Finanzierung für das Projekt aufzustellen, hatte zuvor GDG-Chef Roger Sevenheck mitgeteilt.

Sowohl Wingenfeld als auch Liegenschaftsamtsleiter Martin Krämer machten zugleich unmissverständlich deutlich, dass der GDG-Wunsch, die Stadt solle der GmbH sowohl die städtischen Flächen in der Südüberbauung als auch die angrenzende Tiefgarage für je einen Euro verkaufen, aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt werden kann (der GA berichtete).

Die Bauvoranfrage, bei der es ausschließlich um das Volumen eines Neubaus und nicht um dessen architektonische Gestaltung geht, entspreche sowohl den Wünschen der Stadtverwaltung als auch denen der Bürgerwerkstatt, sagte Wingenfeld. Denn der geplante Neubau rücke sowohl weiter vom Bahnhof als auch von der Poststraße zurück, sodass das Portal des Bahnhof-Gebäudes vom oberen Teil der Poststraße wieder sichtbar werde.

Um aber genügend Verkaufsfläche zu erzielen, will der Investor das Objekt um ein Staffelgeschoss höher bauen und zudem auf einen Innenhof verzichten. "Über die Höhe müssten wir aber nochmals reden", sagte Wingenfeld, der es begrüßen würde, wenn die GDG ihre Pläne umsetzen könnte.

In diesem Punkt gibt sich Krämer außerordentlich skeptisch. Er weist darauf hin, dass die Eigentümergemeinschaft der Südüberbauung aus mehr als 40 Beteiligten besteht, die alle zum Verkauf bereit sein müssen; dies sei bisher aber nicht der Fall. Er zitierte die GDG, wonach der Kauf der Südüberbauung mit anschließendem Totalabriss rund 47 Millionen Euro kosten würde.

Krämer: "Übrig bliebe bei einem Abriss dann der Bodenwert, etwa 9,6 Millionen Euro. Auf dem freien Grundstück lässt sich nach unserer Einschätzung eine Refinanzierung über einen Neubau, der sich in die Proportionen am Bahnhof einfügen soll, allerdings nicht erreichen."

Sevenhecks Kollege Rolf Paffenholz sagte am Mittwoch dem GA: "Wir wollen aus dem Projekt nicht aussteigen, und die Finanzierung ist fast in trockenen Tüchern."

Der Rat befasst sich am Donnerstag ab 18 Uhr im Stadthaus ebenfalls mit dem Thema, wobei es um einen neuen Bebauungsplan für das Areal geht. Der ist nach Ansicht der Verwaltung notwendig, da der jetzige noch auf überholten Konzepten beruht. Eine "neue Südüberbauung" könne man zwar nach Paragraph 34 BauGB genehmigen, doch damit wolle man es bewenden lassen.

"In dem künftigen Bebauungsplan sollen die neuen städtebaulichen Zielsetzungen festgelegt werden, vor allem auf der Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs für dieses Viertel", sagte Wingenfeld, der zugleich betonte, dass ein Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "der zügigen Genehmigung eines Ersatzbaus für die Südüberbauung nicht im Wege steht".

§ 34 Baugesetzbuch Ein Vorhaben ist gemäß Paragraph 34 Baugesetzbuch zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Hierbei darf zum Einen das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, zum Anderen müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort