Urteil aus Münster Stadt verliert Rechtsstreit gegen Japan

BONN · Die Stadt Bonn hat in einem Rechtsstreit mit Japan eine Niederlage einstecken müssen. In dem Streit ging es um 166.520 Euro, die Japan nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für ein ehemaliges Botschaftsgrundstück in Bonn als Ausgleichsbetrag an die Stadt zahlen sollte.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied dagegen am Freitag im Berufungsverfahren, Japan muss keinen Ausgleichsbetrag zahlen.

Zum Hintergrund: 1974 wurde in Bonn das Entwicklungsgebiet "Parlaments- und Regierungsviertel" zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen festgelegt. Japan erwarb 1979 ein Grundstück innerhalb des Gebiets in Bad Godesberg an der Godesberger Allee/Ecke Kennedyallee und errichtete dort sein Botschaftsgebäude.

Nach dem Umzugsbeschluss von Parlament und Teilen der Regierung nach Berlin verlegten die Japaner ihre Botschaft ebenfalls an die Spree. 2006 wurde das Areal in Bonn verkauft. Heute beherbergt es ein Tochterunternehmen der Deutschen Post.

Zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen wurde von allen Grundstückseigentümern ein Ausgleichsbetrag erhoben. Dagegen klagte Japan und begründete die Klage mit Artikel 23 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen.

Danach ist der Entsendestaat einer diplomatischen Mission hinsichtlich des für die Zwecke der Mission verwendeten Geländes befreit "von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern und sonstigen Abgaben".

Dieser Begründung folgte schließlich das OVG. Eine Revision ließ es nicht zu. Ob die Stadt Bonn dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben wird, war am Freitag im Stadthaus nicht mehr zu erfahren.

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