Haft für 31-Jährigen Spätere Ehefrau auf Straßenstrich geschickt

BONN · Weil er Geld für seinen Drogenkonsum und den Besuch von Spielhallen brauchte, hat ein 31-Jähriger seine spätere Ehefrau auf dem Straßenstrich und in einem Bordell anschaffen lassen. Nun steht dem Bonner eine lange Zeit im Gefängnis bevor.

Vom Amtsgericht wurde der geständige Angeklagte wegen Zuhälterei und schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Hinzu kommt eine fünfjährige Freiheitsstrafe, die der Angeklagte im vergangenen Jahr kassiert hatte: Vom Landgericht wurde er der bandenmäßigen Begehung etlicher Wohnungseinbruchsdiebstähle schuldig gesprochen. Da diese Strafe erst jetzt rechtskräftig wurde, muss nun aus den beiden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens im Bezug auf die Einbrüche war die Zuhälterepisode ans Licht gekommen: Die wieder von ihm geschiedene Ehefrau berichtete, dass er sie zwischen Dezember 2008 und September 2009 zur Prostitution gezwungen hatte. Weil der Beikoch seinen Job verloren hatte, musste die damals 18-Jährige auf dem Straßenstrich anschaffen gehen. Dabei war sie über ihr Handy stets mit ihrem späteren Ehemann verbunden.

Da dem Zuhälter die Einnahmen vom Straßenstrich nicht mehr ausreichten, brachte er sie ab Februar 2009 täglich in ein Bordell. Ihren Verdienst musste die Prostituierte ihm immer aushändigen. Von den insgesamt etwa 20.000 Euro kaufte sich der Angeklagte Kokain und verzockte es in Spielhöllen. Wenn die Freundin nicht mehr wollte, wurde sie von dem Zuhälter geschlagen und bedroht.

Erst als die junge Frau im September 2009 schwanger wurde, endete das Kapitel Prostitution. Das Paar bekam ein Kind und heiratete. Doch nach zwei Jahren ließen sie sich wieder scheiden. Dass der Angeklagte seiner Ex-Frau eine Aussage vor Gericht ersparte, rechnete ihm das Schöffengericht um Richter Dirk Hackler hoch an.

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