Gerichtsprozess Seil um den Hals gelegt und zu Boden gezogen

BONN · Ein 28-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung einer Frau vor dem Schöffengericht verantworten. Er hatte nachts eine Frau attackiert, ihr ein Seil um den Hals gelegt, sie zu Boden gezogen und beraubt. Doch die Geschichte nahm eine überraschende Wende.

Es hört sich an, wie die Szene aus einem Fernsehkrimi: Mitten in der Nacht schleicht sich ein Mann von hinten an eine ihm vollkommen unbekannte junge Frau heran, legt ihr ein Seil um den Hals und zieht sie zu Boden.

Der 28 Jahre alte Angreifer schlägt das Opfer und entfernt sich mit dessen Handtasche. Doch was dann geschieht, ist eher ungewöhnlich: Als die ebenfalls 28-Jährige ihm hinterherläuft, gibt er die Beute heraus, sagt "sorry" und verschwindet.

Weit kommt er jedoch nicht: Die von der Überfallenen sofort herbeigerufene Polizei kann den Verdächtigen noch in Tatortnähe festnehmen. Daher muss er sich seit Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten.

Und er gesteht die Attacke, die in den Morgenstunden des 29. April 2012 geschah. Damals war er auf dem Heimweg von der Arbeit als Kellner auf einem Ausflugsschiff. In der Römerstraße habe er die Frau gesehen und gedacht, der werde er jetzt mal einen gehörigen Schrecken einjagen.

Heute wisse er nicht, warum er das getan habe. "Ich bin eigentlich keiner, der so was macht", so der derzeit arbeitslose Angeklagte, der lediglich wegen Schwarzfahrens vorbestraft ist.

Für das Gericht und die Staatsanwältin ist im Prozess schnell klar, dass auch eine Verurteilung wegen Raubes im Raum steht - der entsprechende rechtliche Hinweis wird erteilt. Vom Verteidiger wird dies nicht gesehen. Sein Mandant habe nie den Vorsatz gehabt, der Frau etwas wegzunehmen.

Doch der Version des Erschreckens schenkt das Gericht offenbar keinen rechten Glauben. Der Vorsitzende: "So ganz erschließt sich einem das nicht.

Da ist der Weg zu Spekulationen in jede Richtung frei." In den Augen der Staatsanwältin ist die Einlassung eine Schutzbehauptung: "Das hat nichts mehr mit Erschrecken zu tun." Da sich erst im Prozess herausgestellt hat, dass die Opferzeugin einen Dolmetscher benötigt, wurde der Prozess vertagt.

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