Schlappe für Stadtwerke Bonn im Prozess um Fähre

Verdächtiger muss keinen Schadensersatz leisten

Bonn. Im Arbeitsgericht Bonn kennt sich Uwe-Karsten Staeck inzwischen bestens aus. Seit Monaten prozessieren der Geschäftsführer der Autoschnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf (ASF) - eine Tochter der Stadtwerke Bonn - und sein Anwalt Nicolai Besgen dort gegen fünf von acht fristlos gekündigten Mitarbeitern.

Gegen sie erhebt die Gesellschaft schwere Betrugsvorwürfe. Vor wenigen Tagen hat auch die Staatsanwaltschaft gegen die einstigen Fährleute Anklage erhoben ( der GA berichtete).

Am Donnerstag ging es vor der dritten Kammer unter Vorsitz von Direktor Wilfried Löhr-Steinhaus um einen 35-Jährigen (Alter geändert), dessen Klage gegen die Kündigung sich im Grunde erledigt hat: Der Mann hat einen neuen Job.

Doch die ASF hält an ihrer Widerklage fest, sie will den Schaden ersetzt haben: Immerhin geht es laut Staeck um 1,5 Millionen Euro. Geld, das die Fährleute über Jahrzehnte hinweg in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen. Sie sollen Fahrgästen unter anderem keine Billets ausgehändigt oder weggeworfene weiterverkauft haben.

Anhand der Einnahmen der neuen Crew habe man schnell hochrechnen können, wieviel Geld der ASF über all die Jahre durch die Lappen gegangen sei, erklärt Staeck. Und an diesem Betrug sei der 35-Jährige maßgeblich beteiligt gewesen, betont er, schließlich war der Mann mit Unterbrechung seit 1991 auf der Fähre als Kassierer und Fährführer tätig.

Doch der streitet die Vorwürfe rigoros ab. Vielmehr habe er noch Geld zu kriegen, nämlich für nicht genommenen Urlaub. "Diese Ansprüche werden wir erfüllen, wenn sie rechtmäßig sind", erklärt Staeck dem GA am Rande der Sitzung.

Allerdings würden die Forderungen seiner Firma selbstverständlich gegengerechnet. "Wir halten an unserer Widerklage fest". Doch die weist die Kammer am Ende der Sitzung ab. Richter Löhr-Steinhaus hatte während der Verhandlung deutlich gemacht, er halte die Rechnung der ASF zwar für schlüssig, aber nicht für nachweisbar.

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