Richter heben Verhandlungstermine auf

Eigentlich sollte sich ein mittlerweile 76-Jähriger, der im November 1994 mit einem Brandanschlag auf das Café Korrekt in der Bonner City zwei Menschen getötet und 29 teils schwer verletzt hatte, ab Freitag erneut vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Bonn. Eigentlich sollte sich ein mittlerweile 76-Jähriger, der im November 1994 mit einem Brandanschlag auf das Café Korrekt in der Bonner City zwei Menschen getötet und 29 teils schwer verletzt hatte, ab Freitag erneut vor dem Bonner Landgericht verantworten: Im vergangenen Oktober war der Mann zu nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben ( der GA berichtete).

Die Richter der 7. Großen Strafkammer hoben die Verhandlungstermine jedoch auf und stellten die Entscheidung über einen möglichen Prozessbeginn zurück. Begründung: Die Staatsanwaltschaft betreibt parallel ein Ermittlungsverfahren gegen den 76-Jährigen mit dem Ziel, den als gefährlich eingestuften Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen zu lassen.

Der Verlauf dieses Verfahrens - die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft nicht vor Ende Oktober abgeschlossen - soll anscheinend abgewartet werden. Grundlage sind auch hier die von dem Brandstifter kurz vor seiner Haftentlassung geäußerten Drohungen, die ihm auch zunächst die Sicherungsverwahrung eingebracht hatten.

Durch dieses weitere Ermittlungsverfahren mit neuem Ziel hatte die Staatsanwaltschaft erreicht, dass der 76-Jährige nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im Sommer nicht auf freien Fuß kam. Stattdessen ordnete das zuständige Gericht die von den Ermittlern beantragte vorläufige Unterbringung des Mannes in einer forensischen Klinik an.

Sollte dieses Verfahren ergeben, dass der Brandstifter dauerhaft in die Psychiatrie muss, dürfte die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung wohl zurückziehen.

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