Nun prüfen Staatsanwälte den Fall des MdB Rauen

Politiker gibt fälschlich Sohn als Raser an - Bonner Strafverfolgungsbehörde ermittelt

Nun prüfen Staatsanwälte den Fall des MdB Rauen
Foto: dpa

Bonn. Sein verzweifelter Versuch, den drohenden Verlust seiner Fahrerlaubnis abzuwenden, hat den Bundestagsabgeordneten Peter Rauen ins Visier der Strafverfolgungsbehörde gerückt.

Weil der 61-jährige CDU-Politiker aus Bitburg in seinem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Bonn über 150 Euro und drei Punkte wegen zu schnellen Fahrens am 19. Dezember 2005 auf der Stadtautobahn wahrheitswidrig seinen Sohn als Fahrer nannte ( der GA berichtete), prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob sich der Mandatsträger damit strafbar machte.

Wird die Frage bejaht, beantragt sie die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten, um gegen ihn wegen falscher Verdächtigung des Sohnes ermitteln zu können. Der hatte die Angaben des Vaters im Schreiben an die Stadt bestätigt, was dort angesichts des älter anmutenden Herrn auf dem Radarfoto Ungläubigkeit hervorrief.

Eine Anfrage an die Heimatbehörde des Politikers in Wittlich bestätigte den Verdacht - ohne die sonst üblichen aufwendigen Ermittlungen: Jeder dort kennt den CDU-Politiker und früheren Präsidenten des SV Eintracht Trier 05.

Warum Rauen, seit 1987 für die CDU im Bundestag, so weit ging, wurde am Montag vor dem Amtsgericht klar: Er ist seit Ende 2000 bereits sechsmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Bußgeldern und Fahrverboten von insgesamt fünf Monaten bedacht worden.

Und: Laut Verkehrszentralregister ist sein Konto seit Mai 2004 mit 21 Punkten belastet. Warum er überhaupt noch fahren darf, wo doch der Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten zwingend ist, erklärt die Kreisbehörde Wittlich-Land dem GA so: Herr Rauen sei gemäß den gesetzlichen Vorschriften beim Punktestand von 14 aufgefordert worden, an Schulungen teilzunehmen, um eine Punktereduzierung zu erhalten.

Das habe Herr Rauen getan. Nun liege er unter 18, mehr könne man aus Datenschutzgründen nicht sagen. Dass diese Punkte-Reduzierung dem Zentralregister nicht gemeldet sei, sei nicht ungewöhnlich. Da kann man in Bonn nur stauen: Verkehrsrichter lesen regelmäßig auf Verkehrsregisterauszügen Meldungen über Punkteabzüge infolge von Schulungen.

Der Prozess gegen Rauen wird fortgesetzt, auch wenn die Richterin ins Protokoll aufnahm: Der Mann auf dem Radarfoto ist Peter Rauen und nicht sein Sohn. Der Anwalt bezweifelt die Messung. Nun ist ein Gutachten gefragt.

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