Ex-Neonazi Norbert Weidner gewinnt nicht vor Gericht

BONN · Norbert Weidner, Ex-Funktionär der 1995 verbotenen neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) und Schriftleiter der Burschenschaftlichen Blätter, der Zeitschrift des Dachverbandes Deutsche Burschenschaft, ist mit seinem Unterlassungsantrag gegen seinen Verbindungsbruder Christian Becker weitgehend gescheitert.

Die 9. Bonner Zivilkammer untersagte Becker nur eine von drei Äußerungen über Weidner. Das teilte Gerichtssprecher Philipp Prietze am Mittwoch mit.

Weidner und Becker sind Mitglieder der in Bonn ansässigen Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks. Becker ist zudem Mitglied der Initiative "Burschenschafter gegen Neonazis", die unter anderem den Blog "Quovadisbuxe" betreibt. Und dort hatte Becker erklärt: "Weidner ist höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht."

Und: "Weidner strebt mit den Kartellburschenschaften Danubia München und Teutonia Wien die Gründung einer rechtsextremen Studentenpartei nach dem Vorbild des österreichischen RFS an."

Das darf er weiterhin sagen. Denn für die Kammer stellt die Bezeichnung "Kopf" einer "Bewegung" ein Pauschalurteil dar, das keine konkreten Aussagen zur Tätigkeit Weidners und zum Zusammenwirken der Gruppen enthält. Dies gelte auch für Weidners "Streben" nach Gründung einer rechtsextremen Studentenpartei. Die Kammer, so Prietze, musste daher mögliche tatsächliche Handlungen Weidners nicht aufklären. Nicht weiter erklären aber darf Becker unter Androhung von 250.000 Euro, dass Weidner den E-Mail-Account seines Blogs "gehackt" habe. Das sei eine unbewiesene Tatsachenbehauptung. Gegen das Urteil können beide Seiten in Berufung gehen.

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