Bonner Umweltausschuss Nein zu Laubbläser und Rasenmäher

BONN · Gegen die Stimmen von Bürger Bund und Linke hat der Umweltausschuss am Dienstagabend der Offenlage der Bonner Maschinenlärmschutzverordnung zugestimmt. Mit ihr soll künftig der Gebrauch von Geräten wie Rasenmähern oder Laubbläsern aus Lärmschutzgründen weiter eingeschränkt werden.

Gegen diese Pläne äußerten die Bonner auf der Internetseite des GA teilweise massive Kritik, die nicht nur CDU-Ratsherr Wolfgang Maiwaldt zur Kenntnis genommen hatte. Trotzdem kündigte er die Zustimmung seiner Fraktion an. Denn zunächst einmal ginge es nur um die Offenlage der Verordnung.

Jetzt könnten die Bürger sich äußern, der endgültige Entwurf könne dann immer noch auf "breiter Basis" entschieden werden. "Aber die Praktikabilität ist ein Problem", sagte Maiwaldt. Das sah Hanno von Raußendorf (Linke) auch so. Wenn eine Verordnung Normen für Bürger erlasse, müsse sie auch eine faire Chance bieten, diese zu befolgen. "Der Bürger muss ermitteln, ob er in einem Schutzgebiet lebt, und dann Zettel an seine Geräte kleben, um zu wissen, ob und wann er sie einsetzen darf", so von Raußendorf.

Es sei "absehbar", dass diese Gebote nicht beachtet werden könnten. Die Verordnung geht zurück auf einen Antrag der schwarz-grünen Koalition. Detmar Jobst (Grüne) verteidigte die viel geschmähte Initiative. Sie sei ein Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bürger, mit der Bonn lediglich geltendes europäisches Recht umsetzen und gleichzeitig eine Vorreiterrolle inne haben würde. Trotzdem: "Die Vorlage bedarf der Verbesserung", sagte Jobst.

Das wollte Marcel Schmitt (BBB) ihm nicht durchgehen lassen. Schwarz-Grün habe die Verwaltung mit ihrem Antrag zu dieser Vorlage gezwungen, obwohl diese ihre Bedenken deutlich formuliert habe. "Sie hat mehrmals vorgetragen, dass zusätzliches Personal eingestellt werden muss, wenn der Pflegestandard gehalten werden soll", sagte Schmitt. Die Initiative sei wirklichkeitsfremd und "Gängelei". Skepsis äußerte auch Wilfried Löbach (FDP): "Auch wenn es nur um die Offenlage geht, muss man da mitmachen? Das ist nicht praktikabel". Seine Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Die SPD stimmte der Vorlage zu, regte aber eine Evaluierung nach zwei, drei Jahren an.

Dass die Umsetzung der Verordnung den Haushalt nicht unwesentlich belasten würde, machte die Verwaltung im Ausschuss erneut deutlich. So rechnet das Amt für Stadtgrün mit jährlichen Mehrkosten von 574 090 Euro, um den derzeitigen Pflegestandard halten zu können müssen laut Bonn Orange 36 weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Ähnliche Bedenken äußerten auch das Sport- und Bäderamt sowie die Bürgerdienste. Letztere wiesen mit Blick auf eine mögliche Beschwerdeflut darauf hin, dass sie "hinreichend ausgelastet" seien.

Geplante Verbotszeiten:
Die zeitlichen Verbote der Verordnung gelten für Freischneider, Grastrimmer, Grasschneider, Laubbläser, Laubsammler, Rasenmäher, Heckenscheren und Motorkettensägen mit Verbrennungs- als auch mit Elektromotor. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen demnach montags bis samstags nur noch von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr eingesetzt werden. Rasenmäher, Heckenscheren und tragbare Motorkettensägen dürfen werktags nur zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr eingesetzt werden. Die Verordnung gilt in "schutzwürdigen Gebieten", dazu zählen Wohn-, Kleinsiedlungsgebiete oder Kur- und Klinikgebiete.

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