Fall Naujoks in Bonn Nächste Runde vor Gericht

BONN · Ende März könnte die Entscheidung fallen, ob Friedhelm Naujoks weiterhin mit einem Jahressalär von 175.000 Euro einer der bestbezahlten Mitarbeiter der Stadt Bonn bleibt. Am 22. März steht nach GA-Informationen im Landesarbeitsgericht Köln das Berufungsverfahren gegen Naujoks auf dem Programm.

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hatte dem ehemaligen Chef des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) im Frühjahr 2012 fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Naujoks soll als SGB-Chef mit dem Einbau und Betrieb nicht genehmigter Legionellenanlagen in Schulen die Mädchen und Jungen bewusst einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt haben.

Naujoks klagte gegen die Entlassung vor dem Bonner Arbeitsgericht und gewann. Die Stadt habe die Kündigungsfrist versäumt, so das Urteil. Ursprünglich hatte Nimptsch den einstigen SGB-Chef mit 400.000 Euro Abfindung endgültig nach Hause schicken wollen. Doch die schwarz-grüne Ratsmehrheit pochte auf die Berufung.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Naujoks wegen der Legionellenanlagen angeklagt. Grund für den OB, Naujoks erneut fristlos zu kündigen. In nichtöffentlicher Sitzung beschäftigte sich jetzt der Rat auf Bitten des externen Arbeitsrechtlers, den die Stadt mit dem Fall betraut hat, mit der Frage, ob die Stadt bei Gericht je nach Verlauf der Verhandlung einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen solle.

Käme das Gericht dem Antrag nach, könnte bei Zahlung von einem Jahresgehalt an Naujoks ein Strich unter die Angelegenheit gezogen werden. Allerdings gebe es einige Nachteile. Und die Aussichten auf Erfolg seien gering. Weil es keine Beschlussvorlage gab, kam es im Rat zu keiner Entscheidung.

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