"Sexting" an Bonner Schule Nacktaufnahmen einer Achtklässlerin per Smartphone verbreitet

BONN · Kinder und Jugendliche tauschen Nacktfotos von sich und anderen via Smartphone aus. Erst Anfang der Woche warnten das hessische Kultusministerium und Landeskriminalamt vor "Sexting". Auch an einer Bonner Schule sind Nacktfotos einer Schülerin aufgetaucht.

Nach GA-Informationen wurden Fotos und Videos, die den Intimbereich der Achtklässlerin zeigen, unter den Schülern per Smartphone verbreitet. Die Schulleitung bestätigte auf Anfrage, dass "sehr private" Bilder einer Schülerin im Umlauf seien. Der Ex-Freund des Mädchens habe die Bilder verbreitet.

Mitschüler seien auf die Fotos aufmerksam geworden und hätten sich an die Betreuungslehrer gewandt. Die hätten sofort das Gespräch mit den Eltern und der Schülerin gesucht, sie mit Informationen zu Beratungsstellen versorgt und geraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Zum konkreten Fall konnte sich die Polizei nicht äußern. Auch gebe es keine Statistik. Es seien ihm aber weitere ähnliche Fälle aus Bonn bekannt, sagte Lorenz Wüsten vom Kommissariat Prävention und Opferschutz. Er geht davon aus, dass viele Fälle aus Scham nicht der Polizei gemeldet werden.

"Den Schülern ist oft nicht klar, dass sie sich zum Mittäter machen, wenn sie die Bilder weiterverbreiten." Handele es sich um aufreizende Bilder von Minderjährigen, so könne das etwa Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sein. Aber auch, wer Fotos dazu benutze, andere zu beleidigen oder zu erpressen, mache sich strafbar.

Außerdem sei den Schülern meist völlig unklar, dass sie generell Bilder nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreiten dürften. Ein Problem sei vor allem, dass mit Anwendungen wie WhatsApp das Teilen von Bildern und Videos mit Hunderten von Mitschülern ganz einfach und zudem kostenlos möglich sei. "Ich frage mich, ob es wirklich sinnvoll ist, dass Minderjährige schon mit internetfähigen Handys ausgestattet sind."

Auch Conny Schulte, Geschäftsführerin der Bonner Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, sind Fälle von sogenanntem "Sexting" unter Schülern bekannt. Sie sieht das Problem in einem größeren Zusammenhang: "Egal ob die Bilder freiwillig entstanden sind oder heimlich in der Umkleide: Wenn intime Fotos von Mitschülern über das Internet und Smartphones verbreitet werden, ist das ein spezieller Fall von Cybermobbing."

Den Kindern und Jugendlichen fehle oft das Verständnis dafür, wie schwierig eine solche Situation für die Betroffenen sei. "Wir müssen dahin kommen, dass die Schüler sich fragen: Wie würde ich mich fühlen, wenn andere solche Aufnahmen von mir verbreiten würden?"

Wenn Aufnahmen einmal in Umlauf seien, sei es fast unmöglich, sie wieder einzufangen. Eltern, Schulen, Polizei und Beratungsstellen müssten sich deshalb gemeinsam darum bemühen, dass Fälle wie jener der Bonner Achtklässlerin erst gar nicht entstehen.

Betroffene können sich an die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, unter der Rufnummer 0228/635524, wenden. Mehr auch im Internet auf www.polizei-beratung.de.

Was ist "Sexting"?

Mit dem Begriff "Sexting" ist die Verbreitung intimer oder pornografischer Fotos und Videos über Apps oder soziale Netzwerke gemeint. Das Kunstwort setzt sich zusammen aus den Worten "Sex" und dem englischen "texting" (SMS schreiben). Die Dateien werden über Programme wie WhatsApp, soziale Netzwerke oder per Kurznachrichten verbreitet.

Häufig wird dabei das Recht am eigenen Bild verletzt. Handelt es sich um Fotos von Minderjährigen, kann auch der Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie erfüllt sein. Oft werden die Bilder auch gegen den Willen des Abgebildeten weiterverbreitet und als Mittel zum Cybermobbing verwendet.

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