Streikaufruf in Bonn und Region Diese Kitas bleiben ab Montag geschlossen

Bonn · In einer Urabstimmung haben sich fast 97 Prozent aller städtischen Kita-Beschäftigten für einen Streik ausgesprochen. Ab Montag bleibt eine Vielzahl der Kindergärten und Ganztagsschulen geschlossen. Hier finden Sie alle bestreikten Kindertagesstätten.

Zwischen Montag, 11. Mai, und Donnerstag, 21. Mai, wollen die Gewerkschaften die Kindergärten und offenen Ganztagsschulen bestreiken. Die Gewerkschaft "komba" hat eine Liste aller in Bonn betroffenen Einrichtungen veröffentlicht.

Ganz besonders betroffen wird dem Streikaufruf nach der Montag sein. Zum Auftakt der Streiktage wollen sich die Erzieherinnen und Erzieher zu einer zentralen Veranstaltung in Aachen treffen - deshalb sollen sämtliche städtische Bedienstete der Sozial- und Erziehungsdiensten, in den Kindertagesstätten, in den Offenen Ganztagsschulen und Dienststellen streiken und die Einrichtungen entsprechend geschlossen bleiben.

Dienstag, 12. Mai

Bad Godesberg:

  • Domhof/ Friedrich-Bleek-Str.1
  • Neuer Weg
  • Eduard-Otto-Str.
  • Oberaustr.
  • Ellesdorferstr.
  • Pappelweg
  • Heinrich-Schneiders-Str.
  • Splickgasse
  • Annabergerstr.
  • Talstr.
  • Kurfürstenallee
  • Weißenburgstr.
  • Lindstraße
  • Winkelsweg
  • Markusplatz

Mittwoch, 13. Mai

Der Streik zieht Richtung Zentrum:

  • An der Rheindorfer Burg
  • Graurheindorfer Str.
  • Auf dem Huckstein
  • Helsinkistr.
  • Berliner Platz
  • Kaiser-Karl-Ring
  • Dorotheenstr.
  • Loestr.
  • Ellerstr.
  • Warschauerstr.
  • Estermannstr.

Über Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 14 Mai) sind die Kindergärten und Schulen ohnehin geschlossen. Der Streik wird daher am Montag, 18. Mai, fortgesetzt.

Montag, 18. Mai

Beuel:

  • Alte Bonner Str.
  • Maria-Montessori-Allee
  • Am Stadion
  • Pützchensweg
  • Am Wolfsbach/Siebengebirgsstr.
  • Ringstr.
  • An der Umkehr
  • Siegburger Str.
  • Basaltstr.
  • Veilchenweg
  • Büchelgarten
  • Weidenweg
  • Hauptstr.
  • Weinheimstr.
  • Jahnstr.
  • Wilfried-Hatzfeld-Str.
  • Limpericher Str.

Dienstag, 19. Mai

Hardtberg:

  • Buschackerweg
  • Lenaustr.
  • Erich-Hoffmann-Str.
  • Letterhausstr.
  • Flemingstr.
  • Meßdorferstr.
  • Gerhart-Hauptmann-Str.
  • Ossietzky Str.
  • Hainstr.
  • Reichsstr.
  • Hallestr.
  • Schulstr.
  • Im grünen Winkel
  • Siemensstr.
  • In der Grächt
  • Stresemannstr.

Mittwoch, 20. Mai

Bonner Norden, besonders Tannenbusch:

  • Chemnitzer Weg
  • Von-den-Driesch
  • Ostpreußenstr.
  • Waldenburger Ring 30
  • Schlesienstr.
  • Waldenburger Ring 44a
  • Schweidnitzer Weg
  • Zoppoterstr.
  • OGS Tannenbusch
  • OGS Dransdorf

Donnerstag, 21. Mai

Am letzten Streiktag, Donnerstag den 21. Mai, rufen die Gewerkschaften noch einmal alle Mitarbeiter zum gemeinsamen Protest auf. An diesem Tag soll es eine gemeinsame Streikaktion in Bonn geben - alle Einrichtungen sollen geschlossen bleiben.

Die Stadt Bonn will jetzt über Maßnahmen beraten und zeitnah informieren. Auch die Schaltung einer Notfall-Hotline - wie bei vergangenen Streiks - ist möglich, bislang aber nicht entscheiden.

In der Region

  • Für die Eltern in Bornheim hat die Stadt ein Info-Telefon eingerichtet. Zu erreichen ist es ab 8 Uhr, unter der Rufnummer 02222/94375499.
  • Die drei gemeindeeigenen Kitas in Alfter werden nach Angaben von Markus Jüris, Leiter des Fachbereichs Sozialwesen, vermutlich nicht bestreikt.
  • In Siegburg streikt die einzige städtische Kita, "Die Deichmäuse", nicht.
  • Die Stadt Hennef teilte mit, dass keine Kitas am Streik beteiligt sind - zumindest nach gestrigem Stand.
  • Auch Sankt Augustin konnte am Mittwoch noch keine Details liefern, die Stadt geht aber nicht von einem regulären Betrieb aus.
  • Insgesamt zehn Kitas sind in Troisdorf geschlossen, die weiteren 17 richten laut Stadt Notdienste ein.
  • In Rheinbach, Meckenheim und Swisttal sind nach derzeitigem Stand keine Kitas betroffen.

Was Eltern jetzt wissen müssenWann müssen Eltern ihrem Chef Bescheid geben?

Am besten so schnell wie möglich. Zeichnet sich ab, dass keine Oma, Nachbarin oder Freunde auf das Kind aufpassen können, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten anrufen und erklären, warum sie nicht kommen können. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. In diesem Fall dürfen sie bei der Arbeit fehlen.

Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

Können Eltern wegen streikender Erzieher nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen sie nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. Vor allem bei kleinen Kindern ist es nicht realistisch, dass diese für einen ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können.

Was passiert mit dem Gehalt?

Eltern haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag - vorausgesetzt, der Streik wird kurzfristig angekündigt. So steht es im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Kurzfristig wäre ein Streik beispielsweise, wenn an einem Freitag ein Streik für Dienstag angekündigt wird. Ziehen sich die Streiks aber über einen längeren Zeitraum hin, greift die Begründung "kurzfristig" laut von Medem nicht mehr. Verdi hatte außerdem angekündigt, Eltern frühzeitig über die Schließung zu informieren.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Das kommt auf den jeweiligen Betrieb an. Einfach mit dem Nachwuchs morgens am Schreibtisch aufzutauchen, ist keine gute Idee. In jedem Fall müssen Beschäftigte so etwas vorher mit ihrem Chef absprechen, rät Ulrich Kanders, Geschäftsführer und Arbeitsrechtler beim Essener Unternehmensverband (EUV). Eine Chance haben Angestellte in der Regel nur, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, der im Notfall zusätzliche Plätze anbietet - oder der Chef besonders kulant ist.

Welche anderen Optionen gibt es?

Ausloten können Arbeitnehmer, ob sie sich für den Zeitraum des Streiks unbezahlt freistellen lassen können. Auch Home-Office oder der Abbau von Überstunden sind möglich. Anspruch auf eine Sonderbehandlung haben Arbeitnehmer dabei aber nicht. Es liegt laut dem EUV im Ermessen des Arbeitgebers, ob er dem zustimmt oder nicht.

Kann ich Kita-Gebühren zurückverlangen?

"Zumindest haben Eltern keinen Rechtsanspruch darauf", sagt Ronald Richter, Rechtsanwalt in Hamburg. Allenfalls könnten Eltern auf die Kulanz ihrer Kommune hoffen. Im Zweifel sollten Mutter und Vater in die Gebührensatzung ihrer Kommune schauen. Fast immer lässt sie sich im Internet einsehen. "Dort kann drinstehen, wie viele Tage die Kita im Jahr schließen darf, beispielsweise wegen Ferien."

Wird die Zahl wegen eines langen Streiks überschritten, könnten Eltern theoretisch Ansprüche geltend machen. "Wenn die Kita zwei, drei Tage zu hat, sehe ich da aber wenig Chancen", erklärt Richter, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Anders könnte es aussehen, wenn sich der Streik über Wochen hinzieht.

Wer auf die Kulanz seiner Kommune setzt, dem empfiehlt Richter, einen Brief an die Kita-Leitung mit Kopie an den Bürgermeister oder Amtsleiter des Jugendamts zu schreiben - oder noch besser: direkt anzurufen. "Wenn man dann relativ unaufgeregt schildert, welche Konsequenzen der Ausstand für einen hatte, all die Organisiererei, hat man vielleicht Chancen." Trotz allem dürfen Eltern nicht die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verlieren: Am Ende kriegen sie für ein paar Streiktage einige Euros zurück.

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