Plagiatsaffäre Margarita Mathiopoulos unterliegt vor Gericht

BONN · Die Unternehmerin und frühere FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos ist mit ihrer Klage gegen die Universität Bonn vor dem Kölner Verwaltungsgericht gescheitert. Die Universität hatte ihr im April dieses Jahres wegen Plagiats den Doktortitel aberkannt. Die 6. Kammer des Gerichts, die am Donnerstag unter Vorsitz von Richter Andreas Becker im Bonner Landgericht tagte, befand den Entzug des 1986 verliehenen Titels als rechtmäßig.

Margarita Mathiopoulos war nicht anwesend. Sie sei erst am Vortag krank aus dem Südsudan zurück gekommen, erklärte ihr Anwalt Wolfgang Kuhla.

Die gebürtige Bonnerin, die bis Juni 2012 Vorsitzende des "Transatlantischen Forums" der FDP war und als Unternehmerin im Sicherheits- und Rüstungssektor tätig ist, musste sich 1990 ersten Vorwürfen stellen, sie habe bei ihrer Dissertation "Amerika: das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA" Passagen fremder Texte übernommen, ohne sie als Zitate zu kennzeichnen.

Eine Kommission der Bonner Universität befasste sich mit dem Fall, und monierte, so Guido Bölling, berichterstattender Richter der Kammer, eine "nicht geringe Zahl methodisch bedenklicher Stellen", urteilte 1991 dann, die Arbeit sei "handwerklich mangelhaft", aber "im guten Glauben entstanden". Der Täuschungsvorsatz war vom Tisch.

2011 tauchten neue Informationen zu Mathiopoulos über die Internetplattform VroniPlag auf, die verschiedene Plagiatsfälle öffentlich gemacht hat. Eine Arbeitsgruppe der Bonner Universität nahm sich die Dissertation nochmals vor, entdeckte über 40 Prozent Plagiats-Stellen.

1990/91 hatte man lediglich zehn Prozent ausgemacht. Eine neue Sachlage, wie der Anwalt der Bonner Universität, Klaus Ferdinand Gärditz, gestern ausführte. Es bestehe nun überhaupt kein Zweifel, dass Mathiopoulos vorsätzlich getäuscht habe.

Gärditz sprach von einem "flächendeckenden Auftreten der Fehler", verwies auf die qualitative und quantitative Fülle der beanstandeten Passagen und darauf, dass dieses Ausmaß 1990/91 bei der ersten Prüfung noch nicht zu erfassen war.

Im vollen Umfang folgte das Gericht seiner Argumentation. Der Anwalt der Klägerin konnte sich weder damit durchsetzten, den Uni-Beschluss von 1991, nach dem Mathiopoulos ihren Titel behielt, als nicht revidierbar zu werten, noch eine Art Verjährung greifen zu lassen, wie sie neuerdings für Beanstandungen an Bachelor- und Masterabschlüssen besteht.

Schließlich mochte Richter Becker sich nicht auf Kuhlas wissenschaftsphilosophische Argumentation einlassen, wonach zwischen dem "archäologischen" also handwerklichen Bestandteil einer Dissertation und der "originellen Idee" zu unterscheiden sei.

Im ersten Teil seien Fehler nicht so schlimm. Man hätte also Mathiopoulos' Arbeit im Nachhinein schlechter benoten können. In diesem Fall aber, so Uni-Anwalt Gärditz, hätte man die inkriminierte Arbeit dennoch als Dissertation anerkannt. Das gehe nicht.

Kuhla ließ offen, ob man beim Oberlandesgericht Münster in die Berufung gehe. So lange werden auch die Universitäten in Braunschweig und Potsdam mit der Entscheidung über eine Aberkennung der Honorarprofessur von Mathiopoulos warten. Andreas Archut, Pressesprecher der Bonner Universität, rechnet mit einer weiteren Runde.

Verjährung: Pro und Kontra:
Eine 26 Jahre alte Dissertation noch einmal auf den Prüfstand zu stellen: Diesen Vorgang kritisiert Mathiopoulos' Anwalt Wolfgang Kuhla. Und plädiert für eine Verjährungslösung. Klaus Ferdinand Gärditz, Lehrstuhlinhaber im Fachbereich Jura und Anwalt der Bonner Universität, hat Einwände.

"Das Problem wird sich in Zukunft häufiger stellen", sagte er am Rande des Plagiatsprozesses. Der Grund: Die Untersuchungsmöglichkeiten werden immer feiner. Außerdem dauere es manchmal eine Weile, bis man sich eine Dissertation zur Prüfung vornehme. Gäbe es jetzt schon eine Verjährungsregelung, wären alle prominenten Plagiatsfälle - bis auf die Causa Guttenberg - ohne Konsequenzen geblieben.

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