Weiberfastnacht in Bonn Mann sprüht auf Feier mit Reizgas

Bonn · Ausgelassen und friedlich feierten Tausende in Bonn und Umgebung an Weiberfastnacht - so die Bilanz der Bonner Polizei. Lediglich vereinzelt haben Feiernde über die Stränge geschlagen.

Bis zum Ende des Nachtdienstes am frühen Freitagmorgen nahm die Polizei insgesamt 118 karnevalbedingte Einsätze wahr. Häufigste Einsatzanlässe waren dabei Streitigkeiten und Hilfeersuchen.

In 17 Fällen leiteten die eingesetzten Polizeibeamten Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, in zwei Fällen auch wegen Widerstandshandlungen ein. Gegen 37 alkoholisierte oder aggressive Personen sprachen die Polizistinnen und Polizisten Platzverweise aus. 14 Personen wurden in Gewahrsam genommen, weil sie Platzverweise nicht befolgten oder weil sie alkoholbedingt nicht in der Lage waren, ihren Weg alleine fortzusetzen.

Gegen 20.20 Uhr wurde die Polizei zu einer Karnevalsveranstaltung in der Bonner Innenstadt gerufen. Nach derzeitigem Sachstand wird einem 26-jährigen Mann vorgeworfen, dort auf der Tanzfläche mit einem Reizspray gesprüht zu haben. Er wurde von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Mehrere Gäste erlitten Augen- und Atemwegsreizungen, sie wurden vor Ort durch Sanitäter behandelt. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige vorgelegt, die Ermittlungen dauern an.

Wie angekündigt hatte die Polizei auch auf die Autofahrerinnen und Autofahrer ein wachsames Auge: Bei Verkehrskontrollen trafen die Beamtinnen und Beamten drei Autofahrer an, die alkoholisiert hinter dem Steuer saßen.

Auch in den kommenden Tagen wird die Bonner Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durchführen.

Die Bonner Polizei appelliert weiterhin:

  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach der feuchtfröhlichen Karnevalsfeier stehen! Planen Sie schon vorher Ihren Heimweg mit Bus, Bahn oder Taxi, damit Sie gar nicht erst in Versuchung geraten, sich alkoholisiert hinters Lenkrad zu setzen!
  • Achten Sie bitte auch auf andere Feiernde und halten Sie alkoholisierte Personen davon ab, selbst zu fahren!
  • Schon bei 0,3 Promille droht ein Strafverfahren, wenn Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen oder ein Verkehrsunfall passiert.
  • Vorsicht: Restalkohol stellt eine immer wieder unterschätzte Gefahr dar! Pro Stunde baut der Körper je nach Konstitution etwa 0,1 Promille Alkohol ab.
  • Legen Sie nach dem Konsum von Alkohol eine ausreichend lange Pause ein, bevor Sie sich wieder ans Steuer setzen!
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