Lebenslange Haft für Meßdorfer Mord gefordert Mörder von Monika F. wollte Gewaltfantasien ausleben

Bonn · Im Prozess um den Mord an Monika F. im November 1991 in Meßdorf hat der Staatsanwalt lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Eine Gutachterin bescheinigt dem Täter trotz seiner sadistischen Züge volle Schuldfähigkeit.

Es ist der Tag, an dem im Prozess um die Ermordung der 38-jährigen Monika F. in Messdorf vor 26 Jahren die Plädoyers gehalten werden. Sichtlich erschöpft sitzt der Ehemann des am 11. November 1991 mit 75 Messerstichen getöteten Opfers dem Mann gegenüber, der die Tat nach zwei Trunkenheitsfahrten im Februar überraschend gestand. Ein Geständnis, ohne das er nie hätte überführt werden können, wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender denn auch feststellt: „Das habe ich in meinen 28 Berufsjahren so auch noch nie erlebt.“

Denn der 52-Jährige habe nicht nur einfach gesagt, er habe Monika F. getötet, sondern genau erklärt, wie: Dass er an jenem Tag seine seit Kindheit gehegten Gewaltfantasien ausleben wollte, als er mit Messer und Handschellen in Meßdorf unterwegs war und die ihm unbekannte Monika F. durch das Küchenfenster sah. Seinem Geständnis zufolge klingelte er, legte ihr die Handschellen an, doch dann hätten ihre Schreie seine Gewaltfantasie beendet und er habe auf sie aus Angst vor Entdeckung eingestochen. Mit großer Wucht und Brutalität, so der Ankläger. Damit habe Olaf S. einen Mord gestanden, und nur deshalb könne er nun zur Rechenschaft gezogen werden, da Mord nie verjähre. Hätte man ihm nur Totschlag nachweisen können, wäre die Tat verjährt: „Das wäre ein Supergau gewesen für die Angehörigen des Opfers.“

Doch Faßbender stellt auch fest: „Es liegen einige Dinge im Dunkeln, die er nicht aufdecken will. Und die erschrecken.“ So habe man beim Angeklagten Hunderte Ausweise von Frauen entdeckt, die er „gefunden“ und gesammelt habe. Und dazu habe der Angeklagte im Prozess erklärt: Er könne genau sagen, wo er welchen Ausweis gefunden habe. Das sei erschreckend. „Denn das zeigt, das sie für ihn eine Bedeutung haben müssen, die uns verborgen bleibt.“ Die zunächst alarmierten Ermittler seien erleichtert gewesen, dass alle Ausweisinhaberinnen noch leben.

Und auch eine ominöse Liste mit Daten und Zahlen, die der Angeklagte seit 2006 akribisch geführt habe und nicht erklären wolle, da sie zu persönlich sei, erschrecke. „Denn“, so Faßbender, „was kann schrecklicher zu gestehen sein als der Mord, den er begangen hat.“ Fest stehe, auch dem psychiatrischen Gutachten zufolge: „Er übt gerne Macht und Kontrolle aus.“ Und seine Gewaltfantasien, die er stets hatte und noch immer habe, habe er entweder im Alkohol ertränkt oder mit Gewalt gegen seine Ex-Frau und später gegen seine Partnerin kompensiert.

Der Gutachterin zufolge sei er jedoch trotz seiner narzisstischen und sadistischen Züge voll schuldfähig und müsse somit wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden. „Doch es bleiben“, so Faßbender, „offene Fragen, die mir Angst machen.“

Anwältin Gudrun Roth, die Ehemann und Tochter des Opfers im Prozess vertritt, erinnert noch einmal daran, was die Tat dieses so lange unbekannten Täters aus deren Leben gemacht habe: Die damals zwölfjährige Tochter, habe lange nicht begriffen, dass die Mutter nie mehr wiederkommt. Sie habe im Prozess erklärt, wie die Frage nach dem „Warum“ sie vergiftet habe. Und Herr F. sei aus der Familie seiner Frau heraus verdächtigt worden, bis Olaf S. die Tat gestand. Auch die Anwältin beantragt lebenslange Haft.

Verteidiger Michael Kurth aber ist unzufrieden mit dem psychiatrischen Gutachten, das keinen Aufschluss gebe über den Auslöser für die Tat dieses Mannes, der vorher und nachher ein straffreies Leben geführt habe. Er bezweifelt, dass sein Mandant voll schuldfähig ist, stellt jedoch keinen Strafantrag und erklärt: „Mein Mandant möchte dieses dunkle Kapitel seines Lebens abschließen und ist bereit, die Konsequenzen für seine Tat zu tragen.“

Dann hat Olaf S. das letzte Wort. Wie erstarrt erklärt er: „Ich bereue die Tat sehr. Ich kann mir nicht erklären, wie es zu diesem Wahnsinn gekommen ist.“ Und mit Blick zum Ehemann seines Opfers: „Ich kann nur hoffen, dass mein zwar spätes Geständnis und dieser Prozess für Herrn F. und seine Tochter noch etwas Positives haben.“ Das Urteil wird am 12. Dezember gesprochen.

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