Lorth-Zipfel in Duisdorf darf bebaut werden

Normenkontrollverfahren wurde am Oberverwaltungsgericht abgewiesen

Duisdorf. (klz) Im Baugebiet "Am Bruch" darf gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte am späten Freitagnachmittag den Bebauungsplan für das im Volksmund auch "Lorth-Zipfel" genannte Gebiet und damit die Rechtauffassung der Stadt Bonn, wie das Presseamt am Freitag mitteilte.

Zwei Anwohner der Lessenicher Straße hatten im September 2007 mit Unterstützung der Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes einen Antrag auf ein sogenanntes Normenkontrollverfahren gestellt. Die Hauptargumente waren der durch die Bebauung wachsende Verkehr in ihrem Wohngebiet und die Verdrängung seltener Tierarten. Das Verfahren kann jeder anstrengen, wenn er geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder zu werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster wies das Normenkontrollverfahren nun zurück. Die Revision ist nicht zugelassen. "Damit hat sich das Gericht auch in den Fragen hinsichtlich der Erschließung sowie des Natur- und Artenschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Auffassung der Stadt Bonn angeschlossen", sagte Monika Frömbgen vom Presseamt der Stadt.

Der Bebauungsplan für das Gelände zwischen Lessenicher Straße, Rudolf-Herzog-Straße, Schmittgasser Kirchweg und Eisenbahnlinie sieht ergänzende Wohnbebauung an der Nahtstelle zwischen Duisdorf und Lessenich vor. Maximal zwei- bis dreigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 230 Wohneinheiten sind vorgesehen.

Das rund vier Hektar große Gelände soll über den Schmittgasser Kirchweg sowie die Lessenicher Straße erschlossen werden. Das zum Meßdorfer Feld gehörende zweite Teilstück des Bebauungsplanes dient als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Investor und Erschließungsträger für das Baugebiet ist die WGZ Immobilien- und Treuhand GmbH in Kooperation mit der VR-Bank Bonn. Laut Planung soll im Sommer mit der Erschließung begonnen werden.

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