Wirtschaftsausschuss in Bonn Kritik an "bürgerfeindlicher Verordnung"

BONN · Bei den Beratungen über die umstrittene Maschinenlärmschutzverordnung gibt es eine überraschende Wende. Die ursprünglichen Pläne von CDU und Grünen, den Gebrauch von Laubbläsern und Rasenmähern weiter einzuschränken, hatten zwischenzeitlich keine Mehrheit in den eigenen Reihen mehr.

 Rasenmäher fallen unter den Lärmschutzentwurf.

Rasenmäher fallen unter den Lärmschutzentwurf.

Foto: dpa

Im Wirtschaftsausschuss stimmte die CDU am Dienstagabend dagegen, den Entwurf der Maschinenlärmschutzverordnung öffentlichen auszulegen und damit auf den Weg zu bringen.

Birgitta Jackel (CDU) nannte den Entwurf eine "bürgerfeindliche Verordnung". Sie schränke massiv Privatleute und Verwaltung ein. "Wie soll ich überhaupt noch Rasen mähen, wenn ich berufstätig bin?", fragte sie. Tatsächlich sieht der Entwurf vor, dass Maschinen wie Laubbläser und Grastrimmer nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen.

Achim Schröder (FDP) sagte, es sei nicht einzusehen, warum die Gärtner in der Rheinaue nicht um 7 Uhr Rasen mähen dürfen, wenn nebenan der Berufsverkehr vorbeidonnert. Johannes Schott vom Bürger Bund bezeichnete den Entwurf als "Ökosozialismus"; man brauche nicht ständig neue Regelungen.

Ernesto Harder (SPD) brachte es auf den Punkt: "Eigentlich spricht nichts gegen die Offenlage, bis auf die Tatsache, dass das Schwachsinn ist." Es sei nicht nötig, ein halbes Jahr lang alle möglichen Gremien zu beschäftigen und den Entwurf dann "voller Inbrunst abzulehnen".

Gegenwind kommt auch aus der Verwaltung. So rechnete das Amt für Stadtgrün mit jährlichen Mehrkosten von fast 600.000 Euro. Die Bürgerdienste erwarten eine Beschwerdeflut.

Im Wirtschaftsausschuss hielten nur die Grünen an der neuen Lärmschutzverordnung fest. "Das Ergebnis hat mich auch überrascht", sagte der Ausschussvorsitzenden Guido Déus (CDU) gestern. Am Freitag, 1. Februrar, entscheidet der Rat, ob die Pläne nun vom Tisch sind oder nicht.

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