Kommentar Keine Friedhofsruhe

Wenn jemand bis in die Puppen feiert und deswegen die ganze Nachbarschaft um den Schlaf gebracht wird, ist das ein Fall für die Polizei. In aller Regel genügt eine Ermahnung und es ist Schluss mit dem Krach. Oder auch nicht. Dann gibt es Ärger. Zu Recht.

Etwas anderes ist es, wenn sich Anwohner durch den Lärm von Kindern und Jugendlichen oder Sportlern gestört fühlen. Das wird dann sehr viel schwieriger. Für alle Betroffenen. Immerhin hat der Gesetzgeber in punkto Kinderlärm endlich dafür gesorgt, dass der gar kein Lärm mehr ist, sondern hingenommen werden muss. Richtig so. Was ist das denn für eine Gesellschaft, die das Lachen, Spielen und Schreien ihrer Kinder mit Messgeräten begrenzen will?

Das Beispiel der Sportanlage am EMA zeigt aber, dass das Regelwerk nur Stückwerk ist und dringend nachgebessert werden muss. Denn der Sportplatz am EMA ist kein Einzelfall. Auch anderswo kämpfen Schulen und Sportvereine mit Klagen über Lärmbelästigung durch Sporttreibende. In zunehmendem Maße.

Dass die Stadtverwaltung aber an den politischen Gremien vorbei diese Anlage für Freizeitkicker und andere Sportler nach Anwohnerbeschwerden sperrt - ausgerechnet mitten in der EM! - ist ein starkes Stück. Abgesehen vom schlechten Stil, noch nicht einmal den Schulleiter des Gymnasiums davon vorher in Kenntnis zu setzen.

Und klar ist wohl auch: Jeder, der heutzutage in die Nähe einer Schule, eines Kindergartens, Jugendtreffs oder einer Sportanlage zieht, muss wissen, dass er dort keine Friedhofsruhe erwarten kann.

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