Stellenverlagerung von Bonn nach Berlin Innenministerium sieht keinen Gesetzesbruch

BONN · Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Bundesregierung breche das Berlin/Bonn-Gesetz. Diesen Vorwurf hatten jüngst die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Grüne) und Ulrich Kelber (SPD) erhoben.

Der SPD-Politiker hatte in dem Zusammenhang die jüngsten Zahl der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn genannt, die nur noch bei 38,9 Prozent liegen. Damit könne, so Kelber und Dörner, von der im Berlin/Bonn-Gesetz festgeschriebenen fairen Arbeitsteilungsteilung keine Rede mehr sein.

Geregelt ist die Aufteilung der Dienstposten in Paragraf 4, Absatz 4 des Bonn/Berlin-Gesetzes. Und der wurde, so das Ministerium, "vom Gesetzgeber bewusst als Sollvorschrift gefasst - anders als andere Festlegungen in Paragraf vier 4 des Gesetzes".

Die "Sollregelung" sei gewählt worden, um dem Regierungschef und den Bundesministern organisationsrechtlich einen Spielraum für zeitbedingte Anpassungen zu belassen.

Abweichungen könnten etwa durch Aufgabenwegfall oder Aufgabenverlagerungen, auch in nachgeordneten Behörden des Ressorts, gerechtfertigt sein. Die genannten 38,9 Prozent für Bonn umfassten dabei nicht die ministeriellen Funktionen, die zwischenzeitlich aus dem Ministerium auf andere Behörden in der Region Bonn übertragen worden seien.

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