Bürgerentscheid in Bonn Initiative kritisiert Vorschlag der Stadtverwaltung

Bonn · Höhere Hürden für einen Bürgerentscheid in Bonn befürchtet die Initiative "Mehr Demokratie". Sie bezieht sich auf eine Vorlage der Stadtverwaltung zur heutigen Sitzung des Bürgerausschusses.

In dem Papier schlägt die Verwaltung unter anderem vor, auf die Urnenabstimmungen in Wahllokalen zu verzichten und die Zusendung des Abstimmungsheftes nur noch auf Anforderung vorzunehmen. Außerdem sollen weiterhin Bürgerentscheide nicht mit Wahlen zusammengelegt werden können.

"Das ist Demokratie-Rückschritt statt Fortschritt", kritisierte gestern Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von "Mehr Demokratie" Die Verwaltung wolle die Teilnahme an Bürgerentscheiden einerseits durch die Zusendung der Abstimmungsunterlagen zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung erleichtern. Die Briefabstimmung müsste dann nicht mehr extra beantragt werden.

"Das ist nicht falsch, aber unsensibel gegenüber den Bürgern, die bei der Briefabstimmung eine höhere Manipulationsgefahr sehen", meint Trennheuser. Die Stadt solle sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen, in der der Anteil der Briefwähler sehr hoch sei, trotzdem aber am Abstimmungstag bis 12 Uhr die Urnenabstimmung angeboten werde.

Dem Vorschlag, den Stimmberechtigten das Abstimmungsheft mit den Stellungnahmen zum Bürgerentscheid aus Kostengründen nicht mehr generell, sondern nur noch auf Anforderung zuzusenden, kann Trennheuser ebenfalls nichts abgewinnen. "Demokratie kostet immer Geld. Bürgerentscheide sind dabei eine rentable Investition, dazu gehört auch eine garantierte Grundinformation aller Stimmberechtigten", so der Geschäftsführer.

Die Sorge der Verwaltung, dass bei einer Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen die einzelnen Bürgerbegehren je nach Interessenlage so gelegt werden könnten, dass gezielt eine hohe oder niedrige Beteiligung erreicht und dann das jeweils gewünschte Ergebnis herbeigeführt werden könne, teilt er nicht.

"Andersherum wird ein Schuh draus. Bisher waren es die Räte, die die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen verhindert haben, damit die zur Abstimmung gestellten Bürgerbegehren die Abstimmungshürde nicht überspringen", ist Trennheuser überzeugt.

Hintergrund sei, dass Bürgerentscheide in Nordrhein-Westfalen nur dann gültig seien, wenn das jeweilige Bürgerbegehren je nach Größe der Kommune zwischen zehn und 20 Prozent der Stimmen aller Stimmberechtigten erhalten habe. "Das Problem ist nicht die Zusammenlegung, sondern das überflüssige Quorum, das dazu verleitet, Bürgerbegehren ein Bein zu stellen", kritisiert er.

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