Idee der Landesregierung Geplante Mietpreisbremse wird als wenig tauglich angesehen

BONN/REGION · Die einen begrüßen die geplante Mietpreisbremse, die anderen halten sie "für völlig überflüssig". Wie viele Mieter gehören auch Bonns Sozialdezernentin Angelika Maria Wahrheit und Bernhard von Grünberg zu Ersteren.

 Bezahlbarer Wohnraum im Ballungsraum Bonn ist knapp. Die Mieten gerade in zentral und schön gelegenen Wohngebieten wie hier am Plittersdorfer Rheinufer sind teuer.

Bezahlbarer Wohnraum im Ballungsraum Bonn ist knapp. Die Mieten gerade in zentral und schön gelegenen Wohngebieten wie hier am Plittersdorfer Rheinufer sind teuer.

Foto: Volker Lannert

Der Vorsitzende des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/ Ahr und Wahrheit bezeichneten das noch von der alten, schwarz-gelben Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz gestern als ein Instrument gegen starke Mieterhöhungen. Helmut Hergarten, Hauptgeschäftsführer des Bonner Eigentümer-Vereins "Haus & Grund" hingegen lehnt das Gesetz als überflüssig ab.

Es sei schädlich für ein gutes Investitionsklima in puncto Wohnungsbau, und nur dieser sei die Lösung für eine Entspannung am Wohnungsmarkt. Eine Einschätzung, die im Prinzip alle Wohnungsmarktexperten teilen, auch von Grünberg und Wahrheit.

Ähnlich sieht es auch der Wirtschaftsförderer des Rhein-Sieg-Kreises, Hermann Tengler: Einerseits komme die gesetzliche Regelung den Mietern entgegen, die so entlastet würden. "In der Region herrscht allerdings ein Angebotsdefizit an bezahlbarem Wohnraum", sagte er mit Verweis auf eine Wohnungsmarktanalyse von 2006.

Diese hatte ergeben, dass bis 2021 jährlich 4500 Wohnungen gebaut werden müssten, um den Bedarf zu decken. "Tatsächlich sind aber nur rund 2500 pro Jahr bisher gebaut worden", so Tengler. Das sei ein klares Indiz dafür, dass Mangel herrsche. Der hat laut Tengler steigende Preise, auch für Mietwohnungen, zur Folge. "Ob da die geplante Regelung der richtige Weg ist, darüber lässt sich trefflich streiten", sagte der Kreiswirtschaftsförderer dem GA. Es sei wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Anreize bieten, in den Neubau von Wohnungen zu investieren.

Sowohl Bundestag als auch Bundesrat hatten vor gut einem Jahr ein Paket beschlossen, das unter anderem den Landesregierungen seit Mai 2013 Mietpreisbremsen in Gegenden mit erhöhtem Wohnbedarf erlaubt. So sollen Vermieter bei laufenden Mietverträgen die Kaltmieten nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen dürfen.

Die bisherige Obergrenze liegt bei 20 Prozent. Die rot-grüne Landesregierung will nun in 59 NRW-Städten Mieterhöhungen deckeln, darunter auch in Bonn, Alfter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf (der GA berichtete). Obergrenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete, in vielen größeren Städten regelt diese der Mietspiegel. Zahlt ein Mieter eine überhöhte Miete, kann er dagegen vorgehen (siehe unten). Erhöhungen wegen Modernisierungen bleiben dabei außen vor.

Skeptisch sehen die Mietdeckelung auch die Wohnungsbaugesellschaften. Anja Kasper von der Wohnbau GmbH, die in Bonn rund 1870 Wohnungen hat, sagt voraus, dass die Deckelung "insgesamt Investitionen in die Sanierung und den Wohnungsneubau weiter bremsen wird. Unserer Meinung nach wird es keine Entlastung für den Mieter bringen, und vor allen Dingen wird dadurch auch nicht mehr Wohnraum zur Verfügung stehen". Was benötigt werde, sei eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie die Ausweisung von günstigem Bauland. Der Vorstand der quasi-städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vebowag in Bonn, Michael Kleine-Hartlage, stieß gestern ins gleiche Horn: "Neubauten sind die Lösung."

Der Mietspiegel

Bei laufenden Mietverhältnissen ist die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze für Mieterhöhungen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Anders als bei Neuvermietungen darf die Miete nicht über diesen Wert steigen. Mieterhöhungen kann der Vermieter aber nicht einseitig "anordnen", es gilt das Zustimmungsverfahren.

Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Zur Überprüfung der Erhöhung hat der Mieter Zeit. Er kann in dem Monat, in dem er die Erhöhung erhält, und in den beiden darauffolgenden Monaten klären, zum Beispiel mit Hilfe des Mietervereins, ob er zustimmt oder nicht. Der Bonner Mietspiegel steht auf der Internetseite www.bonn.de (Stichwort: Mietspiegel), Städte wie Siegburg oder Sankt Augustin geben ihn als Broschüre ab.

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