Bonner Landgericht Gefängnis für Schläger aus der Linie 18

BORNHEIM/BONN · Das Entsetzen stand ihm ins Gesicht geschrieben: Wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung wurde ein 22-Jähriger aus Kerpen gestern vom Bonner Landgericht für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt.

Verurteilt wurde der Dachdecker für eine Schlägerei in der Straßenbahnlinie 18 zwischen Bonn und Köln. Am späten Abend des 25. Januar dieses Jahres hatte er in Bornheim mit einem jüngeren Freund - der für diese und weitere Taten von einem Amtsgericht bereits zu einer Einheitsjugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde - eine Dreiergruppe verprügelt.

Der Grund für die wüste Schlägerei in der Bahn waren vorausgegangene Streitigkeiten um eine Freundin. Die beiden Täter schlugen dabei auch mit Bierflaschen auf die Opfer ein und bedrohten die Kontrahenten mit den abgebrochenen Flaschenhälsen. Einer der Widersacher trug eine Platzwunde am Kopf davon.

Mit dem direkten Gang ins Gefängnis hatte der einschlägig vorbestrafte Schläger ganz offensichtlich nicht gerechnet: Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe gefordert, da sie keinen vollendeten Raub sahen. Der Knackpunkt des Prozesses war die Frage, ob der Angeklagte den Rucksack samt Bargeld eines Opfers wirklich mitgenommen hatte. Auf den Aufnahmen der Überwachungskamera war eindeutig zu sehen, dass der 22-Jährige den Rucksack in der Bahn an sich genommen hatte.

Im Prozess behauptete er, dass dies die Opfer lediglich "demütigen" sollte. Ohne etwas aus dem Rucksack heraus zu nehmen, habe er diesen am Bahnsteig in Bornheim-Merten stehen lassen. Dies glaubten die Richter ihm jedoch nicht, da der Rucksack trotz intensiver Suche vor Ort nicht wieder aufgetaucht war. Der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff sprach von einem "Abgrund", der auf den Videos zu sehen sei. Die Intensität der Gewalt werde immer größer. "Dagegen muss etwas gemacht werden", so Reinhoff. Dem Angeklagten hielt er vor, dass dieser aus seinen Vorstrafen nichts gelernt habe: "Bei allem Respekt: Sie haben es nicht verstanden."

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