Mülltonnen in Brand gesetzt Gefängnis für 22-jährigen Feuerteufel

Bonn · Zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung ist ein 22 Jahre alter Wiederholungstäter vom Landgericht verurteilt worden.

Im August 2011 hatte der Feuerteufel in zwei aufeinanderfolgenden Nächten etliche Mülltonnen sowie Gartenhäuschen eines Baumarktes angezündet und so für einen Großeinsatz der Rettungskräfte gesorgt. Laut Urteil hatte sich der junge Mann aus einer Notlage heraus zu den Taten hinreißen lassen: Nach einer dreijährigen Jugendstrafe war er in die Fänge eines Bekannten geraten, der ihn klauen schickte.

Die Brandserie hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben gestartet, um wieder in Haft zu kommen. Dass dem 22-Jährigen im damaligen Urteil eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, hielt das Gericht - dem psychiatrischen Gutachter folgend - für eine Fehleinschätzung. Daher wird der Angeklagte in normaler Haft verbringen. Sein Verteidiger wollte, dass der Mann anschließend in betreutes Wohnen kommen soll.

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