Prozess in Bonn Fünf Jahre Haft für vorbestraften Sexualtäter

BONN · Zu fünf Jahren Haft hat das Bonner Landgericht einen Mann verurteilt, der eine Internetbekanntschaft beim ersten Treffen gleich zweimal vergewaltigt hat.

Der 34-jährige Familienvater muss dem Opfer, einer 26 Jahre alten Arzthelferin, außerdem 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie das Gericht am Dienstag entschied.

Der Angeklagte hatte sich mit einem falschen Foto und unter falschem Namen auf einer Partner-Plattform vorgestellt. Beim ersten persönlichen Treffen fuhr er mit der Frau in einen Wald und stoppte unter einer Autobahnbrücke. An Flucht sei zu dem Zeitpunkt nicht mehr zu denken gewesen, hieß es in dem Urteil.

"Er hat die Frau in eine hilflose Lage gebracht", sagte der Richter. Aus Angst um ihr Leben habe die Frau die Vergewaltigung über sich ergehen lassen. Auf dem Rückweg stoppte der Angeklagte ein zweites Mal auf einem Parkplatz.

Erst nach zwei Stunden brachte der Vater von zwei kleinen Kindern die Frau zurück zu ihrem Auto. Die 26-Jährige erstattete sofort Anzeige. Spermaspuren führten schließlich zum Angeklagten, der einschlägig vorbestraft ist. Bereits 2007 war er vom Landgericht Bonn ebenfalls wegen der Vergewaltigung einer Internetbekanntschaft zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

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