Prozess in Bonn Exhibitionist will nur eine Bockwurst gegessen haben

BONN · Als die 23-Jährige den Mann Ende Oktober kurz nach 13 Uhr das erste Mal vor einer Schule im Auto sitzen und Hand an sich legen sah, war sie so geschockt, dass sie schnell wegging. Als sie ihn am 26. Februar wieder entdeckte mit seinen Händen im Schoss, zeigte sie den Mann wegen Exhibitionismus an.

In seiner Vernehmung bestritt der 50-Jährige die Vorwürfe und beteuerte: Er habe nichts Böses getan, sondern nur in seinem Auto Mittagspause gemacht und eine Bockwurst gegessen. Die Zeugin wurde, so erklärte nun die Staatsanwaltschaft auf Anfrage, erneut vernommen und versicherte: Sie könne sehr wohl unterscheiden was was sei, und das sei keine Bratwurst gewesen.

Sie sei sich auch ganz sicher, dass es derselbe Mann war, der an den beiden Tagen in seinem auffälligen Fahrzeug gesessen habe. Daraufhin wurde der 50-Jährige angeklagt und sollte sich nun wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht verantworten. Doch soweit kam es nicht.

Denn nachdem das Gericht die 23-Jährige als Zeugin geladen hatte, teilte diese laut Staatsanwaltschaft schriftlich mit: Sie sehe sich nicht in der Lage, dem Mann gegenüberzutreten. Sie habe zu große Angst davor, dass er anschließend wisse, wer sie sei. Nur wenn sie im Prozess anonym bleiben könne, werde sie gegen ihn aussagen.

Dafür aber sah das Gericht keine gesetzliche Möglichkeit. Und da es sich bei Exhibitionismus um ein Antragsdelikt handelt und die einzige Zeugin augenscheinlich zu traumatisiert ist, um gegen den Mann auszusagen, kamen Gericht und Staatsanwaltschaft überein, das Verfahren gegen den 50-Jährigen nach Paragraf 153 wegen geringer Schuld einzustellen. Er ist laut Staatsanwaltschaft bisher noch nie auffällig geworden.

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