Prozess am Schöffengericht Ex-Anwalt und Hausverwalter plünderte Konten der Kunden

BONN · Vom Gang ins Gefängnis bleibt ein ehemaliger Anwalt und Hausverwalter vorerst verschont: Vom Schöffengericht wurde der 48-Jährige jetzt zwar wegen Untreue, Urkundenfälschung und Insolvenzverschleppung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Als Geschäftsführer der Wohnungseigentümerverwaltung Bonncom hatte er zwischen April 2009 und April 2011 mehr als 700.000 Euro veruntreut. Weil er nach eigenen Angaben gehofft hatte, das in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen retten zu können, hatte er auf die Rücklagenkonten der Kunden zugegriffen.

Doch die Insolvenz war nicht mehr abzuwenden. Im Frühjahr 2011 hatte der Jurist, der mittlerweile seine Anwaltszulassung verloren hat, sich selbst angezeigt und laut Urteil auch nicht versucht, etwas unter den Tisch zu kehren.

Den Insolvenzantrag hätte er aus juristischer Sicht jedoch bereits im Sommer 2010 stellen müssen. Um das Abzweigen der Kundengelder zu vertuschen, hatte er Kontoauszüge gefälscht und diese bei den Eigentümerversammlungen vorgelegt.

Zwischendurch hatte der 48-Jährige immer wieder Gelder auf die Rücklagenkonten zurück überwiesen - insgesamt gut 170.000 Euro.

Bei der Länge der Bewährungszeit ging das Gericht an die obere Grenze: In den kommenden fünf Jahren darf sich der Jurist nichts zu schulden kommen lasen, ansonsten droht doch noch der Gang ins Gefängnis.

Der inzwischen aus Bonn verzogene Jurist, der sein Amt im Vorstand der Partei BIG (Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit) vor publik werden des Falles niedergelegt hatte, muss weiterhin versuchen, den Schaden wieder gutzumachen. Mehrmals im Jahr muss er dem Gericht mitteilen, wie viel er an den Insolvenzverwalter gezahlt hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort