Urteil Drei Jahre Haft für Bonner Taxiräuber

Bonn · Deutliche Worte fand Klaus Reinhoff, Vorsitzender Richter der dritten Großen Strafkammer des Landgerichts, zu der Tat eines 21 Jahre alten Bonners.

"Sie haben mit das Schlimmste gemacht, was man machen kann: Einen Menschen an seinem Arbeitsplatz überfallen."

Der hatte in der Nacht auf den 1. Juni vergangenen Jahres mit einem Komplizen auf brutale Art und Weise versucht, einen Taxifahrer auszurauben. Die Quittung: Eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung.

Zudem muss der einschlägig Vorbestrafte damit rechnen, dass er eine achtmonatige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt war, ebenfalls absitzen muss.

In dem Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden, zu seinem Komplizen jedoch keine Angaben gemacht. Laut seinem Geständnis war er mit dem Kumpel nach einer durchzechten Nacht auf die Idee gekommen, einen Taxifahrer auszurauben. Vor einem Bordell stieg das Duo in das Taxi eines 53-Jährigen und ließ sich nach Duisdorf fahren.

Mit Messer in die Schulter gestochen

Dort änderte der 21-Jährige plötzlich das Fahrtziel, und in dem Taxifahrer keimte der Verdacht, dass die Fahrgäste nichts Gutes im Schilde führen. Und es kam, wie von dem Opfer befürchtet: An einem Sportplatz stieg der Mittäter aus und stellte sich vor die Fahrertür. Der Angeklagte forderte währenddessen im Wagen die Geldbörse des Fahrers.

Als er sich wehrte, stach der junge Mann ihm mit einem Messer in die Schulter. Zudem wurde der 53-Jährige an der Hand verletzt, als er in die Klinge griff, um weitere Attacken abzuwehren. Schließlich gelang es ihm, die Autotür aufzustoßen und wegzulaufen. Daraufhin ergriffen die beiden Täter ohne Beute die Flucht. Der 21-Jährige stellte sich später bei der Polizei.

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