Doppelt hält besser

Weil ein Schild nicht geholfen hat, soll nun ein zweites der Straßenverkehrsordnung zu ihrem Recht verhelfen

Doppelt hält besser
Foto: Barbara Frommann

Bad Godesberg-Heiderhof. Am Schwarzbirkenweg geht Autofahrern nach gut 200 Metern die Straße aus. Am Waldeingang steht am rechten Fahrbahnrand ein Verkehrsschild, das motorisierten Fahrzeugen unmissverständlich klar macht: bis hier hin und nicht weiter.

Es sei denn, es handelt sich um "land- und forstwirtschaftlichen Verkehr". Die "Zufahrt zum Heizwerk" ist sowieso "frei". Nicht zu vergessen: Parken am rechten Rand in Blickrichtung Wald ist verboten.

Nun wurde vor ein paar Monaten am linken Fahrbahnrand ein weiteres Verkehrsschild aufgestellt. "Zur Verdeutlichung", erklärt eine Mitarbeiterin des städtischen Presseamts auf Anfrage. Es macht motorisierten Fahrzeugen ebenfalls unmissverständlich klar: bis hier hin und nicht weiter. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Es ändert sich nichts, also stellt die Stadt ein neues Schild auf.

Über diesen Vorgang ärgert sich auch ein Anwohner. "Seit Jahrzehnten" würden Spaziergänger am Ende des Schwarzbirkenwegs ihre Autos abstellen, stellt er fest. Weil das nur am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Rotdornweg möglich ist, wendeten sie dazu gut 15 Meter hinter dem Verbotsschild auf einem Wirtschaftsweg.

Zugegeben, so ganz legal ist das nicht. Ohne zu wenden entgegen der Fahrtrichtung zu parken, entspricht allerdings auch nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO). Also stellte der Anlieger einen Bürgerantrag, das Durchfahrtsverbot hinter den Wirtschaftsweg zu verlegen und so das Wendemanöver zu legalisieren.

Die Verwaltung lehnte ab, Bürgerausschuss und Bezirksvertretung folgten der Empfehlung einstimmig. Dabei ist die Begründung der Verkehrsplaner nicht recht nachvollziehbar: "Die Beschilderung soll das Befahren des engen Straßenabschnitts des Waldes mit Kraftfahrzeugen (...) verhindern". Die Erfahrung habe gezeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer "vorsätzlich" das Verbotsschild passieren.

Das erklärt, warum der Bürgerantrag abgelehnt, aber nicht warum das zweite Schild aufgestellt wurde. Denn dass sich mit Vorsatz handelnde Verkehrsteilnehmer von einem zweiten Schild abhalten lassen, darf bezweifelt werden. Was den als Wendefläche missbrauchten Wirtschaftsweg angeht, zitiert die Verwaltung Stadtförster Stephan Mense.

Der Weg eigne sich keinesfalls für täglich wiederkehrende Wendevorgänge, was bei einem Waldweg im Unterschied zu einem Wendehammer nicht gerade ungewöhnlich ist. Die Stadt droht Poller aufzustellen, "sollte dieser Weg trotz Durchfahrverbot weiterhin von unberechtigten Fahrzeugen befahren werden".

Das würde in der Tat das Problem lösen, wobei sich die Bürger auf dem Heiderhof nicht einig sind, ob es überhaupt ein Problem gibt. Einige stören sich am Verkehr im Eingangsbereich des Waldes und würden die Autos lieber in den Nebenstraßen abgestellt sehen. Andere meinen, dass am Ende des Schwarzbirkenwegs schon lange ein Wanderparkplatz hätte gebaut werden müssen. Das neue Schild ändert an der Situation jedenfalls gar nichts.

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