Hausverbot oder Anzeige drohen Diese Dinge sind in Bonner Freibädern verboten

Bonn · Wer an heißen Tagen in Bonns Freibädern Erfrischung sucht, muss - auch wenn er nicht vom Beckenrand springen will - viele Dinge beachten. In den Bädern der Bundesstadt gelten mehr Verbote als vielen Gästen bekannt sein dürften.

Die Bonner Freibäder sind an heißen Tagen Oasen der Erholung. Damit aber alle Gäste ungestört baden und sich sonnen können, hat die Bundesstadt einige Regeln aufgestellt. Halten sich Besucher nicht daran, können sie des Bades verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal kann sogar ein längerfristiges Hausverbot aussprechen. Diese Regeln sollte daher jeder Badegast kennen:

Beaufsichtigung von Kindern

Kinder, die jünger als acht Jahre sind, dürfen die Bäder nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Diese Person ist verpflichtet, das Kind ständig zu beaufsichtigen.

Verbote am Beckenrand

Dass der Sprung vom Beckenrand verboten ist, dürfte bekannt sein. Aber auch auf der anderen Seite des Randes gibt es besondere Regeln. Dazu zählt, dass das Tragen von Straßenschuhen untersagt ist und nicht geraucht werden darf.

Gläser und Dosen

Behälter aus Glas oder anderem zerbrechlichen Material sowie Dosen sind im Barfußbereich der Bonner Bäder verboten. Bei Zuwiderhandlungen und dem gegebenenfalls daraus entstehenden Schaden haftet laut Haus- und Badeordnung der Stadt Bonn der Verursacher.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort