WCCB-Skandal Die schriftliche Erklärung von Arno Hübner

BONN · Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann ist, was die Geschehnisse rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) angeht, unschuldig. Jens Rausch, Vorsitzender Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Bonn, wird jedoch Anklage gegen Arno Hübner erheben. Der mittlerweile pensionierte Stadtdirektor hat sich jetzt zu Wort gemeldet.

"Die gegen mich erhobenen Vorwürfe weise ich auf das entschiedenste zurück. Ich hatte bei dem lang andauernden Ermittlungsverfahren nie mit einer Anklage gerechnet, weil ich mir sicher war und auch weiter bin, ordnungsgemäß gehandelt zu haben. Umso belastender ist es, dass die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage zu zwei Punkten (Beantragung des Landeszuschuss und Änderung der Nebenabrede) erhebt. Den gegen mich erhobenen Vorwürfen widerspreche ich ausdrücklich:

Niemand hat nach meiner Kenntnis das Land betrogen. Nach dem 2002 geschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund, Stadt und Land erklärte sich das Land bereit, für den zu bauenden Kongresssaal einen Zuschuss zu gewähren. Der Kongresssaal ist zu über 80 Prozent fertiggestellt und wird in absehbarer Zeit vollendet. Der Zuschuss ist also vertragsgemäß in dieses Bauwerk geflossen und auch nicht vom Land zurück gefordert worden.

Ich habe nachweislich intensiv gedrängt, dass die Baukosten eingehalten werden. Das war in erster Linie eine Pflicht des Investors, städtischerseits war das Controlling des SGB hier für Kontrollfunktionen verantwortlich. Erst zu späterer Zeit wurde der Verwaltung bekannt, dass die Kosten nicht eingehalten werden. Das wird auch durch das Rechnungsprüfungen bestätigt. Folglich waren die zuvor gegenüber dem Land abgegeben Erklärungen über die Baukosten wahrheitsgemäß, unabhängig davon, dass ich von der Richtigkeit des Testats des Gebäudemanagements ausgehen konnte. Ich habe als Stadtdirektor lediglich den Förderantrag an das Land unterschrieben, dem war eine Aufstellung der durch das Gebäudemanagement testierten Baukosten beigefügt.

Was die Finanzierung des Projektes angeht, habe ich mich an die gegenüber dem Rat begründeten und von diesem beschlossenen Vorgaben gehalten. Es wurde 2007 aufgrund eines Ratsbeschlusses eine Nebenabrede von mir unterschrieben, in der die Stadt für 74 Millionen Euro für den Fall haftete, dass der Investor seinen mit der Sparkasse vereinbaren Kreditverpflichtungen nicht nachkam. Es war immer klar, dass die Stadt auch während der Bauphase bei Vertragsstörungen in diese Verpflichtung eintreten musste, was auch von der Sparkasse stets so gesehen wurde. Insofern kann die Interpretation der Staatsanwaltschaft, die Stadt hätte erst nach Fertigstellung des Bauwerks haften dürfen, aus vielerlei Gründen nicht nachvollzogen werden.

Ohne die Baukostenerhöhung - und dies wird leider völlig ausgeblendet – wäre das Objekt heute fertiggestellt und nach den bekannten Gutachten verschiedener Wirtschaftsberater auch wirtschaftlich tragfähig. Vor Baubeginn hatte die Sparkasse die gesicherte Gesamtfinanzierung bestätigt.

Die jetzt in der Anklage genannten Begründungen für damit verbundene Vorwürfe sind mir leider vorher nicht bekanntgegeben worden, dann hätte ich dazu schon im Vorfeld aufklärend Stelllung nehmen können. Insofern sehe ich auch mein mir gesetzliches zustehendes rechtliches Gehör als nicht hinreichend gewahrt an.

Ich hatte im Übrigen noch kürzlich die Staatsanwaltschaft gebeten, bis zu meiner für den 17.4. vorgesehenen Zeugenaussage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes den Abschluss des Ermittlungsverfahrens zurückzustellen, um die dabei zu gewinnenden Erkenntnisse noch berücksichtigen zu können. Leider hat die Staatsanwaltschaft dies abgelehnt mit der Begründung: „Die Staatsanwaltschaft ist gehalten Ermittlungsverfahren mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten. Ich meine, nach einer Ermittlungsdauer von 27 Monaten hätte man in Abwägung der durch die Anklage verursachten schweren Belastung für mich auch noch einen Monat mit dem Abschluss des Verfahrens warten können."

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