"Die Verdächtigungen sind absolut unberechtigt"

Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue - Nichtöffentliche Unterlagen zugespielt

"Die Verdächtigungen sind absolut unberechtigt"
Foto: Manhold

Rhein-Sieg-Kreis. Im Müllgeschäft wird mit harten Bandagen gekämpft. Jetzt einmal mehr, denn der Mucher Tiefbauunternehmer Richard Fink-Stauf hat der Staatsanwaltschaft vertrauliche Unterlagen überlassen, aus denen hervorgeht, dass die RSAG mittelbar einen Detektiv eingeschaltet hat, um für das Zivilverfahren gegen den Mucher Informationen zu sammeln.

Als kritisch bewertet der Mucher Unternehmer dabei, dass RSAG-Geschäftsführerin Ludgera Decking den Aufsichtsrat nicht informiert habe. Daraus konstruiert Fink-Stauf, der in insgesamt vier juristischen Verfahren über Millionensummen mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft über Kreuz ist, dass der RSAG ein Schaden entstanden sei. Das würde den Straftatbestand der Untreue erfüllen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Bonn von Amts wegen die Ermittlung aufgenommen.

Decking selbst sieht die Sache anders: "Wir haben mit Genehmigung des Aufsichtsrates den Anwalt Helmut Görling eingeschaltet, darin ist auch die Beauftragung von Sachverständigen enthalten." Und das könne durchaus ein Detektiv sein, meinte Görling am Montag. "Das können ganz banale Sachen sein, dass man beispielsweise eine Postanschrift recherchiert."

"Die Geschäftsführerin genießt unser volles Vertrauen, sie ist völlig integer, die Verdächtigungen sind absolut unberechtigt", steht Landrat Frithjof Kühn Decking zur Seite. Er ist davon überzeugt, dass die "Kampagne" ins Leere laufe. "Gerade weil Frau Decking ihre Pflicht erfüllt und im Interesse des Kreises und der Gebührenzahler mit der unrühmlichen Vergangenheit der RSAG aufräumt, ist sie Zielscheibe von Diffamierungen."

Auch RSAG-Aufsichtsratschef Sebastian Schuster gibt Decking Rückendeckung: "Das wurde alles so vom Aufsichtsrat beschlossen, wir waren jederzeit umfassend informiert. Dass wir jetzt mit einem solchen Rundumschlag zu tun haben, bestärkt mich in der Auffassung, dass wir auf dem richtigen Weg sind."

Die RSAG fordert unter anderem gut zwölf Millionen Schadensersatz von Fink-Stauf. Es geht um den Ersatz des Schadens, der durch Schmiergeldzahlungen auch den Gebührenzahlern entstanden sei. Eine andere Frage ist, wie Fink-Stauf an die nichtöffentlichen Unterlagen gekommen ist, die er kürzlich der Staatsanwaltschaft schickte.

Decking ist sich sicher: "Die kamen nicht aus dem Aufsichtsrat." Man könne den Weg aber nicht mehr zurückverfolgen. Um Indiskretionen künftig auszuschließen, hat der Ehrenrat des Aufsichtsrates beschlossen, künftig brisante Unterlagen nur noch als Tischvorlage auszuhändigen und nach der Sitzung gleich wieder einzusammeln.

In Sachen Schadenersatzforderungen gegen den wegen Bestechlichkeit zu sechs Jahren Haft verurteilten Karl-Heinz Meys konnte die RSAG jetzt einen Erfolg verbuchen. Praktisch im letzten Moment konnte Anwalt Görling verhindern, dass die auf Schweizer Konten lagernden 2,25 Millionen Euro von Meys in Kürze an den Schweizer Fiskus fallen. Ein entsprechendes Verfahren war bereits eingeleitet. Jetzt machte die RSAG ihre Ansprüche geltend und sicherte damit das Geld vor dem Verfall.

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